Paulette Gensler
Paulette Gensler über mohammedanische Verbrechen im sogenannten „Zeitkontext“ https://versorgerin.stwst.at/artikel/jun-2-2019-1232/von-der-blutrache-zur-vernichtung
Bei
Hinweisen auf gewisse, sagen wir mal, fragwürdige Taten des ehrenwerten
Propheten Mohammed, wie dem Massaker am letzten jüdischen Stamm
Medinas, kommt allzu rasch der Einwand, man müsse die Verbrechen
Mohammeds schlichtweg im Zeitkontext beachten. So zum Beispiel Seyran
Ateş, die bemerkte, dass man „nicht das Gewaltschutzgesetz von heute zur
Hand nehmen (könne), um das Verhalten von muslimischen Männern aus dem
7. Jahrhundert danach (zu) beurteilen.“ (1) Der Wink ist klar: Früher
war alles schlimm(er). Das ist selbstverständlich nicht ganz falsch.
Völlig verkehrt hingegen ist die Suggestion, das heutige
Gewaltschutzgesetz wäre der einzige Kontext, den man anlegen kann. Auch
Rudi Paret verwies wie andere – so vor allem Norman Arthur Stillman (2) -
bei der Bewertung der Taten des Propheten auf die „Maßstäbe der
damaligen Zeit.“ (3) Der Reformmuslim Abdel-Hakim Ourghi betonte, dass
jenes „Handeln des Propheten und seiner Gemeinde aus der damalignso wie
der Inhalt des Stüen historischen Situation verstanden werden kann.“
(4) Die Absicht jenes angeblichen Prophetenkritikers wird aber sogleich
offenbart, wenn er sofort im Anschluss nachschiebt: „Durch die ganze
Frühgeschichte des Islam zieht sich das Phänomen der Gewalt. Zu
fragen, welcher Seite die Schuld an den mitunter äußerst grausam
geführten Auseinandersetzungen zukommt, ist dem objektiven Verständnis
dieser Ereignisse eher hinderlich.“ (5) Nicht zu urteilen sei also
im Umkehrschluss der Schlüssel zum „objektiven Verständnis“, worin
letzteres dann auch immer bestehen soll. Es stellt sich in solchen
Fällen selbstverständlich die Grundproblematik des „Zeitkontextes“ des
Handelns von Propheten, wenn deren Handeln zeitlos vorbildlich sein
soll. Prinzipiell sollte man ja von einem Propheten mehr verlangen
können als von einem normalen zeitgenössischen Herrscher. (6)
Darüber hinaus stellt sich rasch das Problem des Zeitkontextes im Allgemeinen, also um die Frage, was ist der Zeitkontext. Vergleicht man die islamische Tötung von rund 600 jüdischen Männern mit anderen antiken Massenmorden, wie im Peloponnesischen Krieg oder durch die Römer unter Cesar bzw. in den frühmittelalterlichen Sachsenkriegen Karls des Großen bzw. im Blutgericht von Canstatt, erscheint sie in der Tat lachhaft. Näher kommt schon der schwankende Rodinson: „Es ist schwierig, das Massaker […] zu beurteilen. Man muss die Sitten jener Zeit bedenken, die sehr roh waren. Indessen bezeugt das Bemühen der Texte, Mohammed zu entschuldigen, dass es einiges Aufsehen erregte. In den schriftlichen Überlieferungen finden sich Einzelheiten, die einem kaum erlauben, an die Unschuld des Propheten zu glauben.“ (7) Immerhin klingt bei ihm an, dass der Zeitkontext in gewissem Sinne auch lokal begrenzt ist. (8) Erschließen kann man ihn höchstens, indem man versucht, das Bewusstsein der historischen Charaktere zu rekonstruieren – das ist immer spekulativ, aber nicht völlig quellenlos. Nur dient dieser Einwand jedesmal nur der Abwehr, denn kaum jemand betrachtet diesen „Zeitkontext“ einfach einmal. Täte man dies, käme man zu nicht ganz schmeichelhaften Schlüssen, vor allem zu jenem, dass der an sich fragwürdige Geschichtspositivismus einer Überprüfung noch nicht einmal standhält. Gerade bezüglich des Massakers, aber auch an anderen Beispielen, kann man zeigen, dass es dem bis dato geltenden arabischen Konventionen komplett widersprach. Der jeweils deutlichste Hinweis auf solche Verstöße gegen den Zeitkontext findet sich im Koran. Wenn dieser etwas (meist nachträglich) explizit erlauben muss, kann man getrost davon ausgehen, dass der Prophet einem erheblichen Legitimationsdruck unterlag, weil er den Zeitgeist verletzte. (9) In der islamischen Denkungsart wäre der Zeitkontext die „Dschahiliya“, also die vorislamische Zeit der „Unwissenheit“ bzw. von Goldziher mit triftigen Argumenten als „Barbarei“ oder „Wildheit“ übersetzt. (10) Dies ist in islamischer Imagination die Zeit der absoluten Sittenlosigkeit: Es ist die Negativfolie, die in aller Ausführlichkeit ausgemalt und mit den größten Gräueln versehen wird, um den Islam selbst als Zivilisationsakt davon abzuheben. (11) Keineswegs soll hier die in der Tat durchaus barbarische vorislamische Zeit als – im empirischen wie wertenden Sinne - positives Korrektiv aufgerichtet werden. Zum einen ist jene Zeit in Teilen schwer zu rekonstruieren, da sie maßgeblich unter islamischen Projektionen verschüttet ist. Zum anderen wäre nichts verkehrter, als die tribale Barbarei als „Stammeshumanismus“ (W. M. Watt) zu adeln. Und doch kann man anmerken, dass beispielsweise die behauptete Rolle der Frauen im vorislamischen Arabien nicht einmal der islamischen Tradition standhält. (12)
Jenen Zusammenhang von Koransuren und Verstößen gegen den Zeitkontext verkannte unter anderem Hartmut Bobzin, der schrieb, Mohammed habe mit dem Abschlachten der Juden „gewiß konsequent und im Rahmen der damaligen in Arabien üblichen ethischen Normen gehandelt. Wäre sein Handeln „verwerflich“, d.h. gegen die geltende Norm, gewesen, so hätten seine Biographen, denen ja an einer grundsätzlich positiven Darstellung gelegen war, viel mehr verschwiegen.“ (13) Die Untaten des Propheten ließen sich zu seiner Lebenszeit nicht verschweigen, sie waren bekannt. Der Koran als tagespolitischer Marschbefehl (14) musste darauf reagieren und die Legitimation liefern. Die Untaten werden dabei zu „asbab an-nuzul“ bzw. Offenbarungsanlässen. Im Koran sind die Spuren sedimentiert, die die Biographen noch weiter rechtfertigen mussten, da sie sie gerade nicht verschweigen konnten. Bezüglich des Massakers hat Ourghi auf die große Bedeutung der Blutrache im spätantiken Arabien verwiesen: „Gewalt im Islam ist kein modernes Phänomen. Man darf dabei nicht vergessen, dass die damals bei den arabischen Stämmen gängige Praxis der Blutrache eine nicht zu unterschätzende Rolle spielte.“ (15) Auch Hinweise auf die durchaus etablierte Praxis der Raubüberfälle als maßgebliche Einnahmequelle der Beduinen sind keineswegs falsch. Die jeweilige Differenz zum Massenmord aber ließ er munter aus, damit er fortfahren konnte: „Aus vorislamischer Zeit stammende Sitten und Gebräuche wurden also auch noch von den Muslimen praktiziert.“ (16) Einer Betrachtung der vorislamischen Blutrache hält diese Aussage jedoch schlichtweg nicht stand. Die damaligen Konflikte darf man sich nicht allzu kontinuierlich, sondern eher periodisch vorstellen. Auch ist es die Ausnahme gewesen, dass sie in richtige Kriege ausarteten. Die Regel waren eher Morde oder aber nach Regeln stattfindende Duelle – auch kollektive. Sprenger betont – unter Missachtung des sehr wohl tödlichen Ausgangs - ihre Nähe im theatralischen Charakter zu Studentenduellen. (17) Die wichtigste Regel war die Unantastbarkeit der Häuser, welche heilig waren – d.h. niemand durfte in sein eigenes Haus verfolgt werden. (18) In der absoluten Mehrzahl der Fälle ging es letztlich um Landstreitigkeiten, die „gelöst“ wurden, indem der unterlegene Part, ein bestimmtes(!) Gebiet aus seinem Besitz an den Sieger abtrat. Ähnlich „geregelt“ waren die Razzien, über die Rodinson ganz treffend schrieb: „Man bemächtigte sich der Habe, möglichst ohne einen Menschen dabei zu töten“ (19), da das Prinzip der Blutrache schnell eine Vendetta lostreten konnte, die in keinem Verhältnis zur (erhofften) Beute stand. In diesem Sinne ließe sich sagen, dass gerade die vorislamische Praxis der Blutrache dem Prinzip der Vernichtung entgegenstand. Man sollte hierbei auch daran denken, dass eine Schlacht mit um die 70 Toten, wie in Uhud, schon als herbe Niederlage oder riesiger Verlust betrachtet wurde. Nöldeke hat den Zeitgeist und sein Kippen ganz gut getroffen, als er über eben jene Schlacht schrieb, dass sich „wenigstens bei den Ungläubigen, noch die arabische Scheu geltend machte, durch zu viele Tote dem Feinde zu viel Anlass zur Blutrache oder zur Forderung hohen Blutgeldes zu geben.“ (20) Meir Kister hat das Massaker und seine Rezeption einer grundlegenden Betrachtung unterzogen. (21) Er zeigt, dass der Bruch eines diffusen bis korrupten „Vertrages“ keineswegs ein hinreichendes Motiv zu einem Massaker gewesen sei, und deutet das Massaker als reine Bereicherungsstrategie. (22) Michael Lecker hat kurze Zeit später herausgearbeitet, dass vor dem Islam bei den Arabern die völlige Vernichtung des Gegners niemals das Ziel eines Krieges gebildet habe oder auch nur akzeptabel gewesen sei. (23) Der Übergang von Razzia (Raubzug) zu Futuh (Eroberung) und Dschihad sowie von der gegenseitigen Blutrache zu Vertreibung und Vernichtung sind Bestandteile der Kanalisierung der tribalen Barbarei zur Umma-Barbarei (24), in deren Zuge die Verbrechen des Propheten in ihrer theologischen Verankerung nicht nur gerechtfertigt, sondern auch zu Rechtfertigungen weiterer Verbrechen wurden. (25)
Neben diesem Massaker an den Juden gibt es ein etwas minder drastisch wirkendes, aber sehr gewichtiges Beispiel. Gemeint ist das zuvor bei der Belagerung eines anderen jüdischen Stammes erfolgte Palmenfällen: Nachdem der erste jüdische Stamm Medinas vertrieben wurde, wandte der Prophet sich schnell dem nächsten zu, den Banu Nadir. Anlass für jenen Angriff war ein angeblicher Anschlagsplan jener Juden auf Mohammed. Als die Juden sich in ihre Festungen zurückzogen, befahl der Prophet das Fällen und Verbrennen ihrer Palmen. Von jenem Vorgehen geschockt, ergaben sich die Juden. Auch in der Prophetenbiografie ist jene Begebenheit geschildert: „Die Juden hatten sich in ihren Burgen vor ihm verschanzt. Als der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, darauf befahl, ihre Palmen abzuschlagen und Feuer daran zu legen, riefen sie ihm zu: »O Muhammad! Du hast bisher mutwillige Zerstörungen verboten und alle die getadelt, die sie durchführten. Wie kommt es dann, daß du unsere Palmen abschlägst und verbrennst?«“ Dass sie mit diesem Hinweis eine wunde Stelle trafen, beweist der bald offenbarte Vers: „Wenn ihr Palmen umgehauen habt oder habt stehenlassen, geschah das mit Gottes Erlaubnis. Auch wollte er (auf diese Weise) die Frevler zuschanden machen.“ (Koran 59:5) Hierin wird ein weiterer Verweis auf den Zeitkontext deutlich: Nicht nur die Wohnhäuser sondern auch die Palmenhaine waren sakrosankt und nicht ohne Grund ist es in den jüdischen Kriegsgesetzen verboten, gegen Pflanzungen vorzugehen: „Wenn du vor einer Stadt lange Zeit liegen musst, gegen die du kämpfst, um sie zu erobern, so sollst du nicht die Axt an ihre Bäume legen und sie umhauen, denn du kannst davon essen; darum sollst du sie nicht fällen. Die Bäume auf dem Felde sind doch nicht Menschen, dass du sie belagern müsstest! Die Bäume aber, von denen du weißt, dass man nicht davon isst, die darfst du verderben und umhauen und ein Bollwerk daraus bauen gegen die Stadt, die mit dir Krieg führt, bis sie fällt.“ (5. Moses 20:19f) (26) Hierin ist die Begründung auch direkt ausgesprochen, gegen die sich Mohammed mit seiner Bande wandte – die Selbsterhaltung oder auch nur der reine Egoismus, welche oftmals das einzige Motiv ist, an das sich noch appellieren lässt. Um den Frevel zu ergründen, muss man sich die Bedeutung der Dattelpalmen für Arabien und vor allem Medina vor Augen führen: „[I]n der Oase bestellt eine wenig zahlreiche seßhafte Bevölkerung die Dattelpalme, den Baum aller Bäume, von dem nicht nur die Früchte, sondern sämtliche Bestandteile restlos genutzt werden, bietet doch >die Tante und Mutter der Araber<, wie man zu sagen pflegt, die einzige feste (durch Kamelmilch vervollständigte) Nahrung für die Masse der vom Elend bedrückten Beduinen.“ (27) Die Dattelpalme war gewissermaßen die pflanzliche Entsprechung des Kamels. In der primär jüdischen Oase Chaibar (28) und der heidnisch arabischen Stadt Taif wiederholt sich dieser Frevel mit Palmen und/oder Weinreben. Rodinson nennt jenes Palmenumhauen und -abfackeln die „Handlung des totalen Krieges“ (29), während er das spätere Massaker seinem obigen Schwanken zum Trotz durchaus rechtfertigte: „Es war offensichtlich (!), dass es diese gefährliche Gruppe loszuwerden galt.“ (30) Zumindest politisch sei das Massaker „eine sehr kluge Maßnahme“ bzw. „unbestreitbar die beste“ gewesen. (31) Eine ähnliche Bewertung findet der Palmenbezug auch bei Paret. (32) Beide treffen dabei durchaus einen sehr gewichtigen Punkt, wenn er ihnen auch kaum bewusst sein dürfte. Gemeint ist das Verhältnis von Selbsterhaltung und Vernichtung. Während der christliche Märtyrer auf die Erhaltung seines Selbst verzichtet, indem er auf die Vernichtung seines Gegners bzw. auch nur die Verteidigung gegenüber seinem Verfolger verzichtet, zeigt sich das Verhältnis für den Islam schon in den beiden Beispielen als doppeltes: Die Vertreibung und Ermordung der Juden lassen sich noch als Beutestreben fassen. Das Massaker widerspricht zumindest nicht dem Prinzip der Selbsterhaltung, während die Vernichtung der Palmenhaine schon der Logik des Selbstmordattentäters entspricht. (33) Die Vernichtung jener Palmen durch die nun medinensischen Muslime war nicht nur ein direkter Angriff auf die Lebensgrundlage ihrer zum Gegner imaginierten Nachbarn, sondern traf im Rahmen der Beutelogik ihre – zukünftige – eigene. (34) Die muslimische Bereitschaft, völlig auf die eigene Selbsterhaltung zu verzichten, wenn es der Vernichtung und Vertreibung ihrer Gegner zugutekommt, war das barbarische Novum, das für den Erfolg des Islams maßgeblich verantwortlich.
In der frühen nachmohammedanischen Zeit versuchten selbst die Kalifen jene Praxis des Vernichtungskrieges wieder einzufangen, indem sie Verordnungen erließen, die die Vernichtung von Pflanzungen untersagten; wenn auch nur aus reinem Profitinteresse. Sie sahen schlichtweg ihre Beute bedroht. Sehr ausführlich und pedantisch wurde jedoch durch Marco Schöller nachgewiesen, dass sich diese Praxis des Beuteschutzes der Kalifen in keiner Rechtsschule in Recht umsetzte, (35) und „daß im allgemeinen Einigkeit darüber bestand, daß Palmen bzw. Bäume der Ungläubigen im Kriegsfall vernichtet (gefällt oder verbrannt) werden dürfen.“ (36)
Nimmt man den Verweis auf den Zeitkontext also schlichtweg einmal ernst, verurteilt dieser den Propheten (mindestens) gleich doppelt. Zum einen war Mohammed auch und gerade in diesem ein Verbrecher und die Belege finden sich im Koran, der Verteidigungsschrift jenes Verbrechers. Zum anderen tritt ein Unterschied hervor, den linke Christenkritiker und Islamfreunde, also allgemeine Religionskritiker, gern vergessen. Dieser bestünde darin, dass die christlichen Herrscher, wie Karl der Große, die barbarischen Taten vollzogen und mit religiösem Bezug legitimierten, die Kritik in aller Regel aber vom Klerus kam, während im Islam hingegen gerade der Klerus für die barbarischen Momente einstand und -steht. Diese Trennung kann man in beiden Fällen nicht verabsolutieren, bilden aber Tendenzen ab, die den maßgeblichen Gehalt beider Religionen treffen.
Darüber hinaus stellt sich rasch das Problem des Zeitkontextes im Allgemeinen, also um die Frage, was ist der Zeitkontext. Vergleicht man die islamische Tötung von rund 600 jüdischen Männern mit anderen antiken Massenmorden, wie im Peloponnesischen Krieg oder durch die Römer unter Cesar bzw. in den frühmittelalterlichen Sachsenkriegen Karls des Großen bzw. im Blutgericht von Canstatt, erscheint sie in der Tat lachhaft. Näher kommt schon der schwankende Rodinson: „Es ist schwierig, das Massaker […] zu beurteilen. Man muss die Sitten jener Zeit bedenken, die sehr roh waren. Indessen bezeugt das Bemühen der Texte, Mohammed zu entschuldigen, dass es einiges Aufsehen erregte. In den schriftlichen Überlieferungen finden sich Einzelheiten, die einem kaum erlauben, an die Unschuld des Propheten zu glauben.“ (7) Immerhin klingt bei ihm an, dass der Zeitkontext in gewissem Sinne auch lokal begrenzt ist. (8) Erschließen kann man ihn höchstens, indem man versucht, das Bewusstsein der historischen Charaktere zu rekonstruieren – das ist immer spekulativ, aber nicht völlig quellenlos. Nur dient dieser Einwand jedesmal nur der Abwehr, denn kaum jemand betrachtet diesen „Zeitkontext“ einfach einmal. Täte man dies, käme man zu nicht ganz schmeichelhaften Schlüssen, vor allem zu jenem, dass der an sich fragwürdige Geschichtspositivismus einer Überprüfung noch nicht einmal standhält. Gerade bezüglich des Massakers, aber auch an anderen Beispielen, kann man zeigen, dass es dem bis dato geltenden arabischen Konventionen komplett widersprach. Der jeweils deutlichste Hinweis auf solche Verstöße gegen den Zeitkontext findet sich im Koran. Wenn dieser etwas (meist nachträglich) explizit erlauben muss, kann man getrost davon ausgehen, dass der Prophet einem erheblichen Legitimationsdruck unterlag, weil er den Zeitgeist verletzte. (9) In der islamischen Denkungsart wäre der Zeitkontext die „Dschahiliya“, also die vorislamische Zeit der „Unwissenheit“ bzw. von Goldziher mit triftigen Argumenten als „Barbarei“ oder „Wildheit“ übersetzt. (10) Dies ist in islamischer Imagination die Zeit der absoluten Sittenlosigkeit: Es ist die Negativfolie, die in aller Ausführlichkeit ausgemalt und mit den größten Gräueln versehen wird, um den Islam selbst als Zivilisationsakt davon abzuheben. (11) Keineswegs soll hier die in der Tat durchaus barbarische vorislamische Zeit als – im empirischen wie wertenden Sinne - positives Korrektiv aufgerichtet werden. Zum einen ist jene Zeit in Teilen schwer zu rekonstruieren, da sie maßgeblich unter islamischen Projektionen verschüttet ist. Zum anderen wäre nichts verkehrter, als die tribale Barbarei als „Stammeshumanismus“ (W. M. Watt) zu adeln. Und doch kann man anmerken, dass beispielsweise die behauptete Rolle der Frauen im vorislamischen Arabien nicht einmal der islamischen Tradition standhält. (12)
Jenen Zusammenhang von Koransuren und Verstößen gegen den Zeitkontext verkannte unter anderem Hartmut Bobzin, der schrieb, Mohammed habe mit dem Abschlachten der Juden „gewiß konsequent und im Rahmen der damaligen in Arabien üblichen ethischen Normen gehandelt. Wäre sein Handeln „verwerflich“, d.h. gegen die geltende Norm, gewesen, so hätten seine Biographen, denen ja an einer grundsätzlich positiven Darstellung gelegen war, viel mehr verschwiegen.“ (13) Die Untaten des Propheten ließen sich zu seiner Lebenszeit nicht verschweigen, sie waren bekannt. Der Koran als tagespolitischer Marschbefehl (14) musste darauf reagieren und die Legitimation liefern. Die Untaten werden dabei zu „asbab an-nuzul“ bzw. Offenbarungsanlässen. Im Koran sind die Spuren sedimentiert, die die Biographen noch weiter rechtfertigen mussten, da sie sie gerade nicht verschweigen konnten. Bezüglich des Massakers hat Ourghi auf die große Bedeutung der Blutrache im spätantiken Arabien verwiesen: „Gewalt im Islam ist kein modernes Phänomen. Man darf dabei nicht vergessen, dass die damals bei den arabischen Stämmen gängige Praxis der Blutrache eine nicht zu unterschätzende Rolle spielte.“ (15) Auch Hinweise auf die durchaus etablierte Praxis der Raubüberfälle als maßgebliche Einnahmequelle der Beduinen sind keineswegs falsch. Die jeweilige Differenz zum Massenmord aber ließ er munter aus, damit er fortfahren konnte: „Aus vorislamischer Zeit stammende Sitten und Gebräuche wurden also auch noch von den Muslimen praktiziert.“ (16) Einer Betrachtung der vorislamischen Blutrache hält diese Aussage jedoch schlichtweg nicht stand. Die damaligen Konflikte darf man sich nicht allzu kontinuierlich, sondern eher periodisch vorstellen. Auch ist es die Ausnahme gewesen, dass sie in richtige Kriege ausarteten. Die Regel waren eher Morde oder aber nach Regeln stattfindende Duelle – auch kollektive. Sprenger betont – unter Missachtung des sehr wohl tödlichen Ausgangs - ihre Nähe im theatralischen Charakter zu Studentenduellen. (17) Die wichtigste Regel war die Unantastbarkeit der Häuser, welche heilig waren – d.h. niemand durfte in sein eigenes Haus verfolgt werden. (18) In der absoluten Mehrzahl der Fälle ging es letztlich um Landstreitigkeiten, die „gelöst“ wurden, indem der unterlegene Part, ein bestimmtes(!) Gebiet aus seinem Besitz an den Sieger abtrat. Ähnlich „geregelt“ waren die Razzien, über die Rodinson ganz treffend schrieb: „Man bemächtigte sich der Habe, möglichst ohne einen Menschen dabei zu töten“ (19), da das Prinzip der Blutrache schnell eine Vendetta lostreten konnte, die in keinem Verhältnis zur (erhofften) Beute stand. In diesem Sinne ließe sich sagen, dass gerade die vorislamische Praxis der Blutrache dem Prinzip der Vernichtung entgegenstand. Man sollte hierbei auch daran denken, dass eine Schlacht mit um die 70 Toten, wie in Uhud, schon als herbe Niederlage oder riesiger Verlust betrachtet wurde. Nöldeke hat den Zeitgeist und sein Kippen ganz gut getroffen, als er über eben jene Schlacht schrieb, dass sich „wenigstens bei den Ungläubigen, noch die arabische Scheu geltend machte, durch zu viele Tote dem Feinde zu viel Anlass zur Blutrache oder zur Forderung hohen Blutgeldes zu geben.“ (20) Meir Kister hat das Massaker und seine Rezeption einer grundlegenden Betrachtung unterzogen. (21) Er zeigt, dass der Bruch eines diffusen bis korrupten „Vertrages“ keineswegs ein hinreichendes Motiv zu einem Massaker gewesen sei, und deutet das Massaker als reine Bereicherungsstrategie. (22) Michael Lecker hat kurze Zeit später herausgearbeitet, dass vor dem Islam bei den Arabern die völlige Vernichtung des Gegners niemals das Ziel eines Krieges gebildet habe oder auch nur akzeptabel gewesen sei. (23) Der Übergang von Razzia (Raubzug) zu Futuh (Eroberung) und Dschihad sowie von der gegenseitigen Blutrache zu Vertreibung und Vernichtung sind Bestandteile der Kanalisierung der tribalen Barbarei zur Umma-Barbarei (24), in deren Zuge die Verbrechen des Propheten in ihrer theologischen Verankerung nicht nur gerechtfertigt, sondern auch zu Rechtfertigungen weiterer Verbrechen wurden. (25)
Neben diesem Massaker an den Juden gibt es ein etwas minder drastisch wirkendes, aber sehr gewichtiges Beispiel. Gemeint ist das zuvor bei der Belagerung eines anderen jüdischen Stammes erfolgte Palmenfällen: Nachdem der erste jüdische Stamm Medinas vertrieben wurde, wandte der Prophet sich schnell dem nächsten zu, den Banu Nadir. Anlass für jenen Angriff war ein angeblicher Anschlagsplan jener Juden auf Mohammed. Als die Juden sich in ihre Festungen zurückzogen, befahl der Prophet das Fällen und Verbrennen ihrer Palmen. Von jenem Vorgehen geschockt, ergaben sich die Juden. Auch in der Prophetenbiografie ist jene Begebenheit geschildert: „Die Juden hatten sich in ihren Burgen vor ihm verschanzt. Als der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, darauf befahl, ihre Palmen abzuschlagen und Feuer daran zu legen, riefen sie ihm zu: »O Muhammad! Du hast bisher mutwillige Zerstörungen verboten und alle die getadelt, die sie durchführten. Wie kommt es dann, daß du unsere Palmen abschlägst und verbrennst?«“ Dass sie mit diesem Hinweis eine wunde Stelle trafen, beweist der bald offenbarte Vers: „Wenn ihr Palmen umgehauen habt oder habt stehenlassen, geschah das mit Gottes Erlaubnis. Auch wollte er (auf diese Weise) die Frevler zuschanden machen.“ (Koran 59:5) Hierin wird ein weiterer Verweis auf den Zeitkontext deutlich: Nicht nur die Wohnhäuser sondern auch die Palmenhaine waren sakrosankt und nicht ohne Grund ist es in den jüdischen Kriegsgesetzen verboten, gegen Pflanzungen vorzugehen: „Wenn du vor einer Stadt lange Zeit liegen musst, gegen die du kämpfst, um sie zu erobern, so sollst du nicht die Axt an ihre Bäume legen und sie umhauen, denn du kannst davon essen; darum sollst du sie nicht fällen. Die Bäume auf dem Felde sind doch nicht Menschen, dass du sie belagern müsstest! Die Bäume aber, von denen du weißt, dass man nicht davon isst, die darfst du verderben und umhauen und ein Bollwerk daraus bauen gegen die Stadt, die mit dir Krieg führt, bis sie fällt.“ (5. Moses 20:19f) (26) Hierin ist die Begründung auch direkt ausgesprochen, gegen die sich Mohammed mit seiner Bande wandte – die Selbsterhaltung oder auch nur der reine Egoismus, welche oftmals das einzige Motiv ist, an das sich noch appellieren lässt. Um den Frevel zu ergründen, muss man sich die Bedeutung der Dattelpalmen für Arabien und vor allem Medina vor Augen führen: „[I]n der Oase bestellt eine wenig zahlreiche seßhafte Bevölkerung die Dattelpalme, den Baum aller Bäume, von dem nicht nur die Früchte, sondern sämtliche Bestandteile restlos genutzt werden, bietet doch >die Tante und Mutter der Araber<, wie man zu sagen pflegt, die einzige feste (durch Kamelmilch vervollständigte) Nahrung für die Masse der vom Elend bedrückten Beduinen.“ (27) Die Dattelpalme war gewissermaßen die pflanzliche Entsprechung des Kamels. In der primär jüdischen Oase Chaibar (28) und der heidnisch arabischen Stadt Taif wiederholt sich dieser Frevel mit Palmen und/oder Weinreben. Rodinson nennt jenes Palmenumhauen und -abfackeln die „Handlung des totalen Krieges“ (29), während er das spätere Massaker seinem obigen Schwanken zum Trotz durchaus rechtfertigte: „Es war offensichtlich (!), dass es diese gefährliche Gruppe loszuwerden galt.“ (30) Zumindest politisch sei das Massaker „eine sehr kluge Maßnahme“ bzw. „unbestreitbar die beste“ gewesen. (31) Eine ähnliche Bewertung findet der Palmenbezug auch bei Paret. (32) Beide treffen dabei durchaus einen sehr gewichtigen Punkt, wenn er ihnen auch kaum bewusst sein dürfte. Gemeint ist das Verhältnis von Selbsterhaltung und Vernichtung. Während der christliche Märtyrer auf die Erhaltung seines Selbst verzichtet, indem er auf die Vernichtung seines Gegners bzw. auch nur die Verteidigung gegenüber seinem Verfolger verzichtet, zeigt sich das Verhältnis für den Islam schon in den beiden Beispielen als doppeltes: Die Vertreibung und Ermordung der Juden lassen sich noch als Beutestreben fassen. Das Massaker widerspricht zumindest nicht dem Prinzip der Selbsterhaltung, während die Vernichtung der Palmenhaine schon der Logik des Selbstmordattentäters entspricht. (33) Die Vernichtung jener Palmen durch die nun medinensischen Muslime war nicht nur ein direkter Angriff auf die Lebensgrundlage ihrer zum Gegner imaginierten Nachbarn, sondern traf im Rahmen der Beutelogik ihre – zukünftige – eigene. (34) Die muslimische Bereitschaft, völlig auf die eigene Selbsterhaltung zu verzichten, wenn es der Vernichtung und Vertreibung ihrer Gegner zugutekommt, war das barbarische Novum, das für den Erfolg des Islams maßgeblich verantwortlich.
In der frühen nachmohammedanischen Zeit versuchten selbst die Kalifen jene Praxis des Vernichtungskrieges wieder einzufangen, indem sie Verordnungen erließen, die die Vernichtung von Pflanzungen untersagten; wenn auch nur aus reinem Profitinteresse. Sie sahen schlichtweg ihre Beute bedroht. Sehr ausführlich und pedantisch wurde jedoch durch Marco Schöller nachgewiesen, dass sich diese Praxis des Beuteschutzes der Kalifen in keiner Rechtsschule in Recht umsetzte, (35) und „daß im allgemeinen Einigkeit darüber bestand, daß Palmen bzw. Bäume der Ungläubigen im Kriegsfall vernichtet (gefällt oder verbrannt) werden dürfen.“ (36)
Nimmt man den Verweis auf den Zeitkontext also schlichtweg einmal ernst, verurteilt dieser den Propheten (mindestens) gleich doppelt. Zum einen war Mohammed auch und gerade in diesem ein Verbrecher und die Belege finden sich im Koran, der Verteidigungsschrift jenes Verbrechers. Zum anderen tritt ein Unterschied hervor, den linke Christenkritiker und Islamfreunde, also allgemeine Religionskritiker, gern vergessen. Dieser bestünde darin, dass die christlichen Herrscher, wie Karl der Große, die barbarischen Taten vollzogen und mit religiösem Bezug legitimierten, die Kritik in aller Regel aber vom Klerus kam, während im Islam hingegen gerade der Klerus für die barbarischen Momente einstand und -steht. Diese Trennung kann man in beiden Fällen nicht verabsolutieren, bilden aber Tendenzen ab, die den maßgeblichen Gehalt beider Religionen treffen.
(1) Ateş, Selam, Frau Imamin. Ullstein, Berlin. 2017. S. 230
(2) Norman A. Stillman: The Jews of Arab Lands. A History and Source Book. Jewish Publication Society of America, 1979
(3) Seinen eigenen Maßstab bewies Paret, als er das Massaker rechtfertigte: „…weil [die Juden] innerhalb des Gemeinwesens von Medina in sich geschlossene Gruppen bildeten, die für Mohammed und seine Parteigänger jederzeit, vor allem aber bei einer Bedrohung durch auswärtige Gegner, gefährlich werden konnten.“ (Rudi Paret: Mohammed und der Koran. Geschichte und Verkündung des arabischen Propheten. Kohlhammer, 2001. S. 123) Hiermit sei nicht gesagt, dass dies nicht durchaus als Motiv Mohammeds anzusehen wäre, aber die Absegnung durch Paret darf man wohl getrost als Ausdruck seiner eigenen Gesinnung sehen, die seine Karriere im NS zumindest nicht behinderte. Paret übernahm 1940 den Lehrstuhl von Paul Kahle, der nicht nur die Aufforderung zum Ariernachweis mit den Worten „Bitte schicken Sie mir doch nicht immer wieder diesen Unfug. Sie haben doch kein Recht, von mir, einem Wissenschaftler und Philologen, zu verlangen, dass ich solchen Blödsinn unterzeichnen soll. Ich bin kein Arier. Es ist möglich, dass die Inder und Perser Arier sind. Ich bin weder Inder noch Perser. Ich bin ein Deutscher, und der Teufel weiß, was die Deutschen sind.“ beantwortete, wiewohl er gleichzeitig den Aufruf „Deutsche Wissenschaftler hinter Adolf Hitler“ unterzeichnet hatte. Nachdem seine Frau und sein Sohn nach der Reichpogromnacht jüdischen Geschäftsleuten beim Aufräumen ihrer Geschäfte halfen, fiel Kahle völlig in Ungnade, wurde suspendiert und emigrierte schließlich nach England. Eine Wiederanstellung und Ehrendoktorwürde erhielt er in Deutschland nach dem Krieg nicht mehr, da er sich in England im Kampf gegen Deutschland verdient gemacht hatte und seine Kollegen als die Nazis entlarvt hatte, die sie waren. Rudi Paret, seit 1934 NSDAP-Mitglied, der nicht nur für Rommels Truppe in Afrika dolmetschte, was er als „eine Art Studienfahrt“, beschrieb, sondern vorher am „Institut zur Erforschung und Beseitigung des jüdischen Einflusses auf das deutsche kirchliche Leben“ dem Namen jenes Instituts gemäß wirkte, konnte ohne Hindernisse munter seine Karriere fortsetzen. Es wäre durchaus interessant, endlich einmal eine Rechtfertigung des Massakers und der Vertreibungen zu lesen, die nicht selbst maßgeblich mit antisemitischen Motiven hantiert. In allen Fällen wird die bloße Anwesenheit der Juden in Medina oder auf der arabischen Halbinsel schon als Bedrohung und Gefahr gedeutet. Dass keine dieser Rechtfertigungen ohne solche Züge auskommt, dürfte vielleicht endlich einmal darauf verweisen, dass die Legitimation selbst antisemitisch ist.
(4) Ourghi. Reform des Islam. S. 209
(5) Ourghi. S. 211
(6) Weshalb man Mohammed gern und fälschlich als Mischung aus „Jesus und Karl dem Großen“ (so beispielsweise Maxime Rodinson: Mohammed. S. 279) zu fassen versucht. Dabei war Rodinsons Vorbemerkung zu dieser Charakterisierung gar nicht falsch: „Mohammed war beides – Begründer einer Ideologie und Begründer eines Staates -,“ Völlig falsch hingegen ist der von einigen daraus abgeleitete Trugschluss, man könne Staat und Ideologie, Politik und Religion, wieder trennen, wohingegen schon Claude Cahen darauf bestand, dass Mohammed „eine Religion und einen Staat in unlöslicher Verbindung schuf.“ (Claude Cahen: Der Islam I. S. 19) Schrieben Adorno und Horkheimer über die „die militante Religiosität des neueren Zeitalters,“ und fügten dem sogleich die Beispiele „Torquemada, Luther, Mohammed“ an, sollte man niemals vergessen, dass Mohammed hierbei der historische Vorreiter war. Gerade bei den Ottonen und in Teilen auch bei den Karolingern könnte man zeigen, dass die mittelalterlichen Herrscher kein bloßer Gegenpart zu Jesus waren, sondern das Verhältnis etwas komplizierter ist – die entsprechenden Stichworte wären unter anderem: Gottesgnadentum, Salbung, etc. Bei den Ottonen werden die Herrscherdarstellungen spätestens ab Otto III. immer jesusähnlicher, womit einherging, dass die Ansprüche an den Herrscher, Milde walten zu lassen und ähnliches, also jesusähnlich zu sein, ebenfalls immer drastischer wurden. Gleichzeitig kann man in den Worten Mohammeds selbst zeigen, wie er den Jesusteil von sich abspaltete. Über seinen Kampfgenossen Abu Dharr und den späteren Kritiker des umayyadischen Bereicherung bemerkte Mohammed: „Abū Dharr ist in meiner Umma hinsichtlich seines Weltverzichts das Gegenstück von Jesus, dem Sohn der Maria.“ bzw. „Wen es freut, auf die Demut von Jesus, dem Sohn der Maria, zu schauen, der soll auf Abū Dharr blicken.“ Man möge es mit dem Glauben an jene Passagen nicht übertreiben, denn auch dieser Mohammedgefährte war in seiner Kriegs- und Mordlust wahrlich kein Jesus. Aber von Interesse ist hier nur, dass Mohammed sich selbst nicht als besonders jesusähnlich empfand. Vielmehr hat Mohammed sich in Al-Dschauzis „Die Lebensumstände des Erwählten“ folgendermaßen umschrieben und gegen seine prophetischen Vorgänger abgegrenzt: „Ich erhielt fünf Dinge, die vor meiner Zeit niemand bekam: Ich wurde zur Menschheit insgesamt geschickt; mir wurde die ganze Erde als rituell rein und als Gebetsplatz zugestanden; mir wurde die Aneignung der Kriegsbeute gestattet, aber keinem (Propheten) vor mir; mir wurde der Sieg durch die Verbreitung von Entsetzen zuteil dergestalt, daß der Feind schon von Schrecken befallen wird, wenn er noch eine Monatsreise von mir entfernt ist. […] Ich empfing die Schlüssel zum Diesseits.“ Zitiert nach Nagel: Allahs Liebling: Ursprung und Erscheinungsformen des Mohammedglaubens. S. 202 Das heißt nichts anderes, als dass Mohammeds Sonderrolle im Islam selbst auf die Begriffe Gewinn, Schrecken, Diesseitsbezug und Weltherrschaftsanspruch gebracht wird.
(7) Rodinson. Mohammed. S. 206
(8) Lokal heißt hierbei Arabia deserta im Allgemeinen und Mekka sowie vor allem Medina im Besonderen. Medina war Gegensatz zu Mekka eine Oase – wasserreich und fruchtbar, da vulkanische Böden. Streng genommen war es auch keine Stadt im engeren Sinne, zumindest weniger eine Stadt als es für Mekka zutraf. Laut Julius Wellhausen handelte es sich eher um einen „Komplex von Gehöften, Dörfern und festen Häusern, die bald näher bald weiter voneinander entfernt zwischen Palmengruppen, Gärten und Saatfeldern verstreut lagen; mehr ein Synoecismus als eine Stadt.“ Das ganz grobe Schema besagt, dass es zwei heidnische und drei jüdische Stämme gab. Die Herkunft der jüdischen Stämme (Banu Qaynuqa, Banu Nadir und Banu Qurayza) ist nicht ganz klar, es wird aber vermutet bzw. glaubten sie selbst, dass sie u.U. Flüchtlinge des jüdischen Krieges gegen Rom waren. Als gesichert gilt, dass sie die Oase Yathrib vor den aus dem Yemen stammenden arabischen Stämmen besiedelten und dass die arabischen Stämme zumindest anfangs ihre Klienten waren. Wie in Chaibar seien die Juden Pioniere auf dem Gebiet der Landwirtschaft gewesen. Dass sich das Verhältnis der Araber zu den Juden komplett gewendet habe, wie es in der Literatur oftmals behauptet wird, lässt sich schwer belegen, und scheint eher eine Projektion aus späterer Zeit zu sein. Anzunehmen ist höchstens ein gewisser Angleich, so dass aus Klientelverhältnissen relativ freie und unabhängige Bündnisse wurden. Die Araber beschützten die Karawanen der Juden, übten aber kaum Gewerbe oder Handel aus. Montgomery Watt bezieht sich auf Angaben, nach denen es 13 arabische und 59 jüdische Burgen, Festungen in der Stadt gab. Dass die Juden immer schwächer wurden, wie die Literatur behauptet, ließe sich schlichtweg anders und richtiger ausdrücken: Militärisch herrschten die Heiden, ökonomisch die Juden und politisch schlichtweg niemand. Es gab keine Ämter, Organe, Verfassungen etc - im Zweifelsfall entschied die Gewalt. In einen solchen, aber besonders drastischen Konflikt sei dem Mythos gemäß Mohammed als Streitschlichter berufen worden. Der Konflikt war besonders für agrarwirtschaftliche Ansammlungen fatal, denn anders als Beduinen konnten sie sich nicht einfach trennen und aus dem Weg gehen. Ob die Juden selbst kämpften, ist umstritten. Einigermaßen sicher ist, dass sie ihren arabischen Verbündeten jeweils Waffen lieferten und Unterschlupf gewährten. Das heißt, es ist wahrscheinlich, dass sie sich über ihre arabischen Verbündeten eher einen Stellvertreterkonflikt lieferten. Hieraus lässt sich auch erklären, dass die Juden selbst verkannten, dass es gegen sie als Juden und nicht als spezifische Stämme im Rahmen der klassischen Stammesfehden geht – weshalb sie sich nicht kollektiv als Juden gegen Mohammed und seine Gang zur Wehr setzten bis es zu spät war.
(9) Die Liste der Beispiele solcher Brüche ist lang. Neben den beiden prominenten im Text behandelten, soll hier nur auf einige weitere verwiesen werden: der erste erfolgreiche Überfall auf eine Karawane durch die Jungmuslime erfolgte während der heidnischen Pilgerzeit, in der sämtliche Kampfhandlungen verboten waren, wobei die Angreifer sich sogar noch als Pilger verkleideten. Dies war im Zeitkontext ein derart schweres Sakrileg, dass der Prophet seinen Beuteanteil nicht anrühren konnte, ohne sich auch in seiner eigenen Gemeinde völlig zu diskreditieren. Praktischerweise kam bald darauf der Vers 2:217 - „Man fragt dich nach dem heiligen Monat, (nämlich) danach, (ob es erlaubt ist) in ihm zu kämpfen. Sag: In ihm Kämpfen ist ein schweres Vergehen (w. wiegt schwer) . Aber (seine Mitmenschen) vom Weg Gottes Abhalten und nicht an ihn Glauben und (Gläubige) von der heiligen Kultstätte (Abhalten) und deren Anwohner daraus Vertreiben, (all das) wiegt bei Gott schwerer. Und der Versuch, (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen, wiegt schwerer als Töten. Und sie (d.h. die Ungläubigen) werden nicht aufhören, gegen euch zu kämpfen, bis sie euch von eurer Religion abbringen wenn sie (es) können. Und diejenigen von euch, die sich (etwa) von ihrer Religion abbringen lassen und (ohne sich wieder bekehrt zu haben) als Ungläubige sterben, deren Werke sind im Diesseits und im Jenseits hinfällig. Sie werden Insassen des Höllenfeuers sein und (ewig) darin weilen.“ Das absolute Tabu wird ins relative überführt, damit der Prophet sich doch noch seinen Beuteanteil einheimsen konnte. In diesem Schritt wurden die Muslime als dauerbedrohte Entität eingeführt, die mit dieser Selbstcharakterisierung jede eigene Untat rechtfertigen können. Ein mit dem gerade erwähnten Verstoß gegen heidnische Friedenszeiten verbundenes Verbrechen ist der wiederholte islamische Dichtermord. Die Dichter spielten im heidnischen Arabien eine zentrale Rolle bei der Sublimierung der Gewalt - vor allem während der Pilgerzeit. Mit Lob ihres Stammes und der Schmähung der Kontrahenten wurden die Konflikte während der merkantil-religiösen Zusammenkünfte in Mekka temporär in eine nicht gewalttätige Form gelenkt. Gleichzeitig begannen Konflikte auch erst durch ein besonders drastisches Gedicht, andere hingegen wurden hingegen beigelegt, indem ein Konflikt in einen Dichterwettstreit vor neutralen Schiedsrichtern überführt wurde. Die Bedeutung der Spottgedichte war enorm und manche Stämme sollen ihren Namen geändert haben, nachdem ihr Stammesname derart durch Spott entehrt worden war. Es ist vermutlich übertrieben, die vorislamischen Dichter als sakrosankt zu bezeichnen. Sie kämpften selbst und waren nicht selten die Vorkämpfer ihrer Stämme oder Clane. Doch galten sie als von übernatürlichen Kräften begabte Gesellen, vor denen man im Allgemeinen gehörigen Respekt hatte. Es scheint, dass das Äquivalenzprinzip herrschte, in dem man Sprache mit Sprache zu begegnen hatte. Einigen Dichtern wurde teils der Mund verbunden, damit sie ihre Spottgedichte nicht spontan hervorbrachten; von Ermordungen oder gar systematischen Tötungen von Dichtern ist hingegen nicht das Geringste zu lesen. Mit der Sure 26 „Die Dichter“ legte der Prophet die koranische Abrechnung an diesen nach, die handfest längst vollzogen war. Ein weiteres multiples Vergehen war die Ermordung der jüdischen und arabischen Anführer (anderer Oasen) unter Ausnutzung des Gastrechtes. Alle Überfälle auf die Juden wurden vom Erzengel Gabriel persönlich erlaubt respektive befohlen, was schon einen gewissen Hinweis auf die Legitimität jener Angriffe liefert.
(10) Goldziher: Was ist unter „Al-Ǧâhilijja“ zu verstehen? In: Goldziher: Muhammedanische Studien. Band 1. 1889, S. 219–228.
(11) Bedeutung erlangte die Dschahiliya insbesondere unter den konservativen Abbasiden, um sich von den Umayyaden abzugrenzen. Doch ist das Konzept nicht einfach koranfremd.
(12) Die angebliche Unsitte im Sinne einer kompletten Rechtslosigkeit der Frau in der vorislamischen Zeit ist ein äußerst beliebter Topos der Apologetik. So schreibt – völlig symptomatisch – Peter Heine in seiner Einführung zum Islam: „Frauen waren in vorislamischer Zeit wohl auch nicht erbberechtigt.“ Das liest sich gut – jedenfalls wenn man es als progressiven Akt sehen will, dass Frauen – bis heute – nur die Hälfte des männlichen Anteils erben. Die Biographie des Propheten selbst müsste jedoch einige Zweifel an solcher These aufkommen lassen. Personalisiert wird dieser Einspruch durch die erste Ehefrau Mohammeds namens Khadidscha. Sie hatte von ihrem Vater, einem Mekkaner Händler aus dem Clan der Banu Assad nicht nur dessen Reichtum, sondern gemäß der Überlieferung auch die faktische Führung der Sippe bzw. ihrer Geschäfte geerbt. Desweiteren war sie gebildet, zweifache Witwe sowie selbst eine erfolgreiche Händlerin, deren Kamelherde aus 80.000 Tieren bestanden haben soll. In der dem Mythos üblichen Übertreibung wird ferner gesagt, dass allein Khadidschas Karawanen vom Umfang allein allen anderen Karawanen aus Mekka zusammengenommen gleichgekommen wäre. Sie wird als überaus selbstständig beschrieben und auch Ibn Ishaq vermerkt: „Sie war eine Geschäftsfrau von Adel und Reichtum und dingte Männer, die für eine gewisse Profitbeteiligung mit ihren Waren Handel trieben.“ Nachdem sie viele Anträge von wohlhabenden bis reichen Mekkanern ausgeschlagen hatte, schlug sie, die 15 bis 25 Jahre ältere, dem jungen Mohammed um 595 die Heirat vermittelt vor, so dass er dann nur noch den formalen Antrag erbrachte. Die Mitgift, welche sie selbst aufbrachte, soll aus Sklaven, Sklavinnen, Grundstücken, Kamel- und Pferdeherden, Ziegen und Schafe sowie feinste Kleider, Schmuck, Gold- und Silbermünzen bestanden haben. Kein Verwandter hatte etwas dazu beigesteuert, wie es sonst üblich gewesen sein müsste. Gemäß gewisser Traditionen soll sie nach der Hochzeit zu Mohammed gesagt haben: “Tritt nun ein in Dein Haus, mein Haus ist Dein Haus und ich bin Deine Sklavin.“ Diese Unterwerfung der Frau unter den Ehemann trägt jedoch vor allem für diesen Fall hier schon eine deutliche Verzerrung der Betrachtung durch den Islam. Vielmehr bekam Mohammed von ihr Taschengeld zugeteilt. Man muss sich dazu nur eine Erzählung vor Augen führen. Es wird berichtet, dass Muhammad in der Anwesenheit seiner Kindsfrau Aischa immer wieder von der dato schon verstorbenen Khadidscha sprach, weshalb die junge Aischa eifersüchtig bemerkte, Gott hätte ihm doch nun eine bessere und jüngere Frau gegeben. Der Prophet aber soll darauf geantwortet haben: "Bei Gott, sie kann nicht durch eine bessere Frau ersetzt werden. Sie glaubte an mich, als andere mich einen Lügner nannten, und sie half mir mit ihrem (!) Vermögen, als andere mir jede Hilfe versagten." Hier wird deutlich, dass ihr Vermögen durchaus in ihrem Besitz blieb, denn Mohammed bekam erst 15 Jahre nach der Hochzeit Probleme aufgrund seiner Offenbarungen. Das heißt, sie verblieb auch nach der Heirat im Besitz ihres Vermögens und in der Folge wurde sie (!) die Hauptfinanzquelle der jungen Umma: “Der Islam wurde geschaffen durch das Schwert von Ali und den Reichtum Khadidschas.” Dieser Widerspruch kommt auch Fabian Goldmann nicht in den Sinn, der in einem unsäglichen Artikel für das Gunda-Werner-Institut der Heinrich-Böll-Stiftung unter dem Titel „Feministischer als ihr war Mohammed allemal“ verkündet, dass der Islam Frauenrechte im Sinne des Feminismus gebracht habe, dies aber wenige Zeilen später mit dem Erfolg Khadidschas noch untermauern möchte, ohne zu bemerken, dass die Konstruktion der Rechtslosigkeit der Frauen und ihrer Unmöglichkeit zu erben in vorislamischen Zeiten damit keineswegs zusammenpasst. Auch die Einehe, welche Mohammed mit Khadidscha bis zu ihrem Tod führte, versuchen Apologeten dem progressiven Frauenbild des „Feministen“ Mohammed anzudichten, ohne in Betracht zu ziehen, dass sein gesamter späterer Lebenswandel in krassem Kontrast dazu steht. Thesen, die tiefe Liebe oder andere romantische Bezüge hervorheben, kommen psychoanalytischen Deutungen dieser Beziehung schon näher, wenn sie auch meist bewusstlos verbleiben. Darüber hinaus oder sogar noch wichtiger scheint eher eine gewisse urbane Emanzipation der Frau gewesen zu sein, der Mohammed sich (noch) nicht widersetzte. Es ist durchaus denkbar, dass in dem handeltreibenden Mekka gewisse Grundzüge des zivilisatorischen Moments des Wertes, diesem großen Gleichmacher, aufschienen und tradierte Normen zumindest defacto außer Kraft setzten – formal mögen sie weiterhin bestanden haben, wie man an dem Antrag Mohammeds sah. Auch die Erbregelung etc wurde erst deutlich nach dem Tod Khadidschas offenbart, die um 619/620 noch in Mekka gestorben war. Die betreffende Sure 4 – „an-Nisa -Die Frauen“ ist hingegen eine medinensische Sure und wird meist zwischen 625 und 627 datiert. Sie regelte alle Angelegenheiten rund um Ehe, Familie, Erbschaft und Stellung der Frau in der islamischen Gesellschaft. So kann zumindest vermutet werden, dass Khadidschas durchaus von Mohammed als Vertreterin eines alten Prinzips betrachtet wurde, das mir ihr starb, aber noch kurze Zeit nachwirkte. Auch Rodinson legt nahe, „dass ihr Ehevertrag ihm die Verpflichtung auferlegte, keine zweite Gattin zu nehmen. Die reiche Chadidscha war in der Lage, Forderungen zu stellen.“
(13) Bobzin. Mohammed. S. 107
(14) Caetani, Leone: Annali dell`Islam. Bd. 1. S. 661 Caetani nennt den Koran hier eher „Tageszeitung“.
(15) Ourghi. S. 210
(16) Ourghi. S. 211
(17) Aloys Sprenger: Das Leben und die Lehre des Moḥammad, nach bisher grösstentheils ungenutzten Quellen. 2. Ausg. Nicolaische Verlagsbuchhandlung, Berlin. Drei Bände. Band 3. S. 121;
(18) Vgl. Julius Wellhausen: Medina vor dem Islam; Muhammads Gemeindeordnung von Medina; Seine Schreiben, und die Gesandtschaften an ihn. In: Skizzen und Vorarbeiten. 4. Heft. Reimer, Berlin 1889. S. 29 Trotz oder wegen ihres Alters ist diese Arbeit nach wie vor eine der oder gar die beste Studie zum vor- und frühislamischen Medina.
(19) Rodinson. Mohammed. S. 23, noch einmal S.159
(20) Nöldeke, Das Leben Mohammeds, 1863, S. 79
(21) Meir J. Kister: The Massacre of the Banū Quraiẓa: A re-examination of a tradition. In: Jerusalem Studies in Arabic and Islam 8 (1986). S. 61–96. Kisters Artikel ist vor allem deshalb von großer Bedeutung, weil er mit der Mär aufräumt, dieses Massaker habe keinen Niederschlag im Recht und in der Tradition gefunden.
(22) Vgl. S. 95f
(23) M. Lecker: On Arabs of the Banū Kilāb executed together with the Jewish Banū Qurayẓa. In: Jerusalem Studies in Arabic and Islam 19 (1995). S. 66-74 Wie prekär die Rechtfertigung dieses Massaker im Zeitkontext war, zeigt sich auch daran, dass die mit dem jüdischen Stamm über Klientelsysteme verbündeten arabischen Banu Aus von Mohammed gezwungen wurden, sich am Massaker ihrer vormaligen Verbündeten zu beteiligen. Nur dadurch, dass sich alle schuldig machten, konnte der Prophet seine Paranoia befriedigen, und die Gefahr der Blutrache ausschalten.
(24) Welche Claude Cahen im Übergang ganz gut oder zumindest besser traf: „Die kriegerischen Zwischenfälle, […] setzten einerseits die alte Gewohnheit der Stammeskämpfe und Beutezüge fort, leiteten aber zugleich den Dschihad, den Heiligen Krieg der kommenden Zeit, ein.“ (Cahen. S. 16) Genauer wird Cahen in einer späteren Formulierung, wenn er über das späte 8. Jh. schreibt, „dass in den internen Stammeskämpfen eine alte Neigung der beduinischen Araber zur Anarchie wiederauflebte, eine Neigung, die von der Begeisterung für den Heiligen Krieg vorübergehend neutralisiert worden war.“ (Cahen. S. 54 ) Mit einigem Recht hatte Cahen ferner darauf hingewiesen: „In einem offenbaren Widerspruch haben die Muslime niemals aufgehört, die Zeit der Unwissenheit als das Goldene Zeitalter der arabischen Geschichte zu betrachten.“ Ganz so groß ist der Widerspruch hingegen nicht. Durch die islamische Geschichte zeigt sich der Versuch der Vermittlung beider Momente, die im Werk Ibn Khalduns ihre wohl gewichtigste Ausformulierung fand.
(25) Auffälligstes Merkmal ist hierbei die komplette Abwesenheit der Kritik – man kann sie im Falle Mohammeds immer nur negativ erschließen/rekonstruieren, während die Gräuel des athenischen Massakers auf Melos beispielsweise schon der Zeitgenosse Thukydides in seinem Geschichtswerk „Der Peloponnesische Krieg“ und hier vor allem in dem berühmten Melierdialog einer ausführlichen und grundlegenden Betrachtung unterzogen hat, in der darauf verwiesen wird, dass in diesem Krieg die geltende Moral erheblich unterschritten wurde. Auch Caesar wurde – aus zwar instrumentelle Gründen - wegen Kriegsverbrechen angeklagt, und die Sachsenkriege Karls des Großen fanden im Klerus wahrlich nicht nur positiven Anklang. Im Gegenteil: sein eigener Berater Abt Alkuin kritisierte ihn scharf und während der bayerischen Synode im Jahr 796 wurden dem Kaiser diesbezüglich noch einmal die Leviten gelesen und er darin erinnert, dass die Missionierungmit dem Schwert der christlichen Lehre entgegensteht. In diesem Sinne dürfte zu erkennen sein, dass die heutigen islamischen Gelehrten keinen offenen Brief an IS-Kalifen, sondern ihren eigenen Propheten verfassen müssten. (http://www.lettertobaghdadi.com/) In dem Brief an den IS schreiben die Gelehrten hingegen: „Das Töten von Kriegsgefangenen ist nach islamischem Recht verboten. Dennoch habt ihr viele Gefangene getötet, darunter die 1700 Gefangenen des Camp Speicher in Tikrit im Juni 2014; die 200 Gefangenen des Schair Gasfeldes im Juli 2014; die 700 Gefangenen des Schaitat Stammes in Dir al-Zuru (600 von ihnen waren unbewaffnete Zivilisten); die 250 Gefangenen im Ṭabqah Militärflugfeld in al-Raqqah im August 2014; Kurdische und Libanesische Soldaten und viele unerwähnte, die nur Gott weiß. Dies sind abscheuliche Kriegsverbrechen. Wenn ihr behauptet, der Prophet - Frieden und Segen seien auf ihm – habe einige Gefangenen in einigen Schlachten getötet, dann ist die Antwort darauf, dass er nur die Exekution zweier Gefangene nach der Schlacht von Badr anbefahl: ʿUqbah b. Abī Muʿayṭ und Naḍr b. al-Ḥāriṯ. Diese beiden waren zwei Kriegsführer und Kriegsverbrecher und die Hinrichtung von Kriegsverbrechern ist gestattet, wenn der Herrscher dies befiehlt. Dies ist, was Saladin nach seiner Eroberung Jerusalems tat und was die Alliierten während der Nürnberger Prozesse nach dem Zweiten Weltkrieg taten. Bei den über zehntausenden Gefangene, die während der Herrschaft des Propheten - Frieden und Segen seien auf ihm – in einer Spanne von zehn Jahren und 29 Schlachten gemacht wurden, exekutierte er nicht einen einzigen regulären Soldaten.“
Bezeichnenderweise ist hier von dem Massaker an den Juden nicht das Geringste zu lesen.
(26) Ähnliche Gesetze finden sich u.a. auch in hethitischen, mesopotamischen und vielen anderen orientalischen Quellen.
(27) Rodinson. Mohammed. S. 22 Eine Dattelplame kann um die 80-100 Jahre genutzt werden. Sie brauchen dementsprechend lange, um zu wachsen, werfen dann aber einen jährlichen Ertrag von um die 100 Kg pro Pflanze ab. Schon der arabische Wikipedia-Artikel zur Dattelpalme belegt in seiner Ausführlichkeit die fast schon libidinöse Bindung an jene Pflanze. „Die Dattelpalme ist das Rennthier der brennenden Wüste, Feld, Garten, Speisekammer, Weinkeller und allgemeine Lebensbedingung Arabiens, Egyptens und der meisten asiatischen und afrikanischen Wüstenvölker“, schrieb Ferdinand Stolle 1857 in der Gartenlaube (Heft 40, S. 551-553) und im Koran selbst ist jene herausragende Bedeutung der Dattelpalme in zahllosen Versen belegt (2:266; 6:99, 141; 13:4; 16:11, 67; 17:91; 18:32; 23:19; 26:148; 36:34; 50:10; 55:11, 68; 80:2) Medina, vorislamisch Yathrib genannt, trug unter anderem den Ehrenname „an-nahl“, also „palmenreiche“. Wie kostbar beispielsweise Holz in der Wüste war, sieht man an einer Handlung der Juden bei ihrer Vertreibung. Sie brachen ihre Häuser ab, heißt es auch im Koran. Das heißt, sie nahmen die Balken und Türrahmen heraus und mit ins Exil, da sie zum wertvollsten Besitz gehörten.
(28) Solange und immer wenn der Spruch „Chaibar, Chaibar, ya yahud, dschaisch Mohammed saya'du“/ „Chaibar, Chaibar, oh ihr Juden! Mohammeds Heer kommt bald wieder!“ auf Demonstrationen gegen Israel ertönt, wird an genau jenen Unterwerfungsakt erinnert.
(29) Rodinson. Mohammed. S. 187
(30) Rodinson. Mohammed. S. 204
(31) Rodinson. Mohammed. S. 206 Die von ihm dezidiert vorgenommene Trennung von instrumentell-politisch und moralisch ist eben jener Aspekt, der einem Propheten schlecht zu Gesicht steht.
(32) Paret 2001, S. 123
(33) Wobei jene Logik in der halbkanonischen Biographie sowie in Hadithen natürlich auch in reinerer Form bekannt war: „"Bei Dem, in Dessen Hand Muhammads Seele liegt, jeder, der heute standhaft und Gottes Lohn erhoffend gegen den Feind kämpft, nur vorwärts strebt und nicht zurückweicht und dann den Tod findet, den wird Gott ins Paradies eingehen lassen." Umair ibn Humam, der gerade einige Datteln in der Hand hielt und davon aß, hörte diese Worte und rief: "Herrlich! Herrlich! Trennt mich vom Paradies nur der Tod aus ihrer Hand?" Und sogleich warf er die Datteln weg, ergriff sein Schwert und kämpfte, bis er fiel.“
(34) Die schematische Trennung, wie sie hier erfolgt, ist natürlich nicht so einfach zu vollziehen, da sich beiden Seiten munter bedingen. Schon das Massaker an den Juden weist im Verzicht auf das Lösegeld, das für die betreffenden Juden zu erlangen wäre, schon dieselbe Logik der Vernichtung auf. Der Vernichtungskrieg konnte als mit Beispielen untermauerte Drohung zu einer sehr einträglichen Einnahmequelle werden, wie die Geschichte des Frühislams dann auch sogleich. Nur aus Chaibar allein hatte Mohammed persönlich jährliche Revenuen von 20.000 bis 30.000 Wasq Datteln und Weizen. Ein Wasq bzw. Was ist eine Volumeneinheit bzw. einfach eine Kamelladung und eine solche „ernährt einen Mann für drei Monate“. Ein prophetisches Wasq beträgt bei Weizen 194,3 Kilogramm, das nachprophetische hingegen schon 485 Kilogramm. Nimmt man das geringere Maß, belaufen sich die jährlichen Einkünfte des Propheten nur allein aufgrund des Raubzugs nach Chaibar auf gerundet einen Wert zwischen 3900 Tonnen und 5850 Tonnen Weizen und Datteln. Einkünfte dieser Art und Höhe waren es, die die Araber den praktischen Wert dieser neuen Religion erkennen ließen. Man kann gegen Apologeten, die den Beutewahn versuchen zu leugnen, ebenfalls zahlreiche Fakten anführen. Man nehme nur Abdelaziz Duri als gern unkritisch zitiertes Beispiel, der über den Islam schreibt: „Er rief zum Krieg um des Glauben willen auf und lehnte alle bloßen Raubzüge ab.“ (Duri. Arabische Wirtschaftsgeschichte. S. 16) Da er natürlich weiß, dass alle Heiligen Texte zu riesigen Teilen aus Regelungen zur Beuteaufteilung bestehen, versucht er dies abzuwälzen. Er weiß also, „dass auch [sic] die materielle Seite der islamischen Eroberungen eine Anziehungskraft ausübte und dass ein Teil [!] der Muslime dadurch motiviert wurde. Aber [!] die Anführer und der Großteil der Kämpfenden betrachten die Eroberungen als eine Basis zum Aufbau der neuen Volksgemeinschaft und als notwendige Pflicht gegenüber der Allgemeinheit.“ (Duri. S. 19f) Gerade die Anführer und die Masse war beuteorientiert. Vor allem für die Zeit der ersten Kalifen hat Efraim Karsh die enorme Bedeutung der Beute für das Gros des Heeres und vor allem für die Anführer aufgezeigt. Als der dritte Kalif Uthman 656, das heißt nur 24 Jahre nach Mohammeds Tod, ermordet wurde, „hatte er sich ein Vermögen von 150 000 Dinar und einer Million Dirham in bar verschafft [das entspricht in heutigen Gewichten: 660 Kilogramm Gold und 4,3 Tonnen Silber], und der Wert seiner Ländereien lag bei 200 000 Dinar; dazu kamen noch eine riesige Herde von Kamelen und Pferden.“ (Karsh. Imperialismus im Namen Allahs. S. 41) Aber Karsh fährt fort: „Dieses Vermögen verblasst jedoch im Vergleich zu dem fabelhaften Reichtum, den einige von Mohammeds engsten Weggefährten anhäuften. Zubair ibn Awam verfügte über ein Kapital in Höhe von rund 50 Millionen Dirham [215 Tonnen Silber] und 400 000 Dinar [1.760 Kg Gold] und besaß unzählige Grundstücke in Medina, im Irak und in Ägypten. Talha ibn Ubaidallah, einer der ersten zum Islam Bekehrten, dem Muhammed einen Platz im Paradies versprochen hatte, verfügte über ähnlich viele Ländereien im Irak und in Transjordanien. Er hinterließ angeblich 200 000 Dinar und 2,2 Millionen Dirham in bar, der Wert seines Grundbesitzes wurde auf 30 Millionen Dirham geschätzt. Allein seine Investitionen im Irak brachten ihm 1.000 Dinar am Tag ein“ (Karsh. S. 41f.) – das sind 4,4 Kilo Gold am Tag. Ein weiterer Gefährte Mohammeds namens Amr ibn al-As, der Ägypten eroberte und als Statthalter verwaltete, verfügte dort über „4000 Villen mit 4000 Bädern, 40 000 Kopfsteuer zahlende Juden sowie 400 Örtlichkeiten zur Unterhaltung der Königsfamilie.“ (Um einen kleinen Vergleich herzustellen: 425 v. Chr. nahm der attische Seebund mit 38 Tonnen Silber die höchsten Steuern ein, die er jemals bezog, der Durchschnitt lag eher bei 15,6. Athen selbst bezog bis zu 52 Tonnen Silber durch Steuern. Der mit Abstand reichste Römer in der späten Republik (also um 50 v. Chr) Marcus Licinius Crassus besaß am Ende seiner Karriere ein Vermögen von 235 Tonnen Silber. Das Lösegeld, das grob 500 Jahre nach Mohammeds Tod für Richard II. (Löwenherz) gefordert wurde, betrug 23,3 Tonnen Silber – dies entsprach dem zweifachen Jahreseinkommen der englischen Krone. Der Staatshaushalt des gesamten Byzantinischen Reiches unter Konstantin dem 5. hatte (775)- 15,8 Tonnen Gold, unter Theophilos und Theodora (859) grob das Doppelte.) Man sollte aber in der Kritik an der Beuteorientierung der angeblich allzu idealistischen Araber nicht vergessen, was die Kehrseite gewesen wäre und teilweise natürlich auch war, auf die Duri in seiner obigen Apologetik hinwies. Es waren schlichtweg Fanatiker, denen der materielle Anreiz nicht an erster Stelle stand – sie waren es, die die Vernichtungslogik ihres Propheten umzusetzen gedachten, welche bei diesem aber durch die Beutesehnsucht seiner Person und vor allem seines Umfelds eine gewisse Einschränkung fand. Dabei ist daran zu erinnern, dass Mohammed nur durch energisches Eintreten der vormaligen arabischen Verbündeten von einem Massaker an den beiden ersten jüdischen Stämmen abgehalten werden konnte. Es war unter anderem diese Intervention, die dem betreffenden Abd-Allah ibn Ubayy in der islamischen Tradition einen Platz als „Anführer der munāfiqūn (Heuchler)“ einbrachte. Er riskierte sein Leben und wurde von der Leibwache Mohammeds misshandelt. Auch waren es erst die Interventionen seiner Gefährten, die späteren Kalifen Abu Bakr und Umar, die darauf verwiesen, dass es sich um künftige Beute handle, die Mohammed dazu brachte, das Fällen der Palmen in Chaibar doch noch einzuschränken. So kann man sagen, dass der Beutewahn die Eroberungen sowohl bedingte als auch die Vernichtung einschränkte. Eben dies verweist auf die Janusköpfigkeit des Islams, einer Religion die zwischen zwei Ekelhaftigkeiten schwankt, wobei gerade der Prophet beide Seiten in sich vereinte und in nicht wenigen Fällen eindeutig in Richtung der Vernichtungslogik ausschlug, die erst von seinen beuteaffinen Gefährten gebremst wurde. Erst in der Dhimmitude sind diese, selten in Reinform auftretenden, Seiten des Islam halbwegs versöhnt oder vermittelt. Der allzu energische und kritische Verweis auf die materielle Motivation der Muslime gemahnt an jene Charaktere, die es vor allem problematisch finden, dass Faschisten korrupt sind und sich weniger daran zu stören scheinen, dass sie Faschisten sind. Es ist das typisch deutsch-faschistische Ressentiment gegen die „Goldfasane“ und „Parteibonzen“ in der NSDAP, das selbst natürlich auf die Ansprüche auf Winterhilfe schielt.
(35) Marco Schöller: "Die Palmen (līna) der Banū n-Nadīr und die Interpretation von Koran 59:5. Eine Untersuchung zur Bedeutung des koranischen Wortlauts in den ersten Jahrhunderten islamischer Gelehrsamkeit." In: Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft (ZDMG). 146 (1996), 317–380. Insbesondere S. 362ff
(36) Wenig verwunderlich ist es, dass sich der IS eindeutig auf den Vers 56:5 bezog, „Jihad and its rulings No. 15“ – „It is allowed on necessity, need, or interest to burn the fortresses of the enemies by fire, destroy their homes, bring them down upon them, and cut their trees, and ruin their agriculture, when in that there is breaking their power, weakening their determination, and dispersing their gathering.“ Gegen diese Fatwa respektive den Vernichtungskrieg des IS steht im „Offenen Brief an al-Baghdadi“ geschrieben: „Gleichermaßen, als Abū Bakr al-Ṣiddīq - möge Allāh mit ihm zufrieden sein – eine Armee in die Levante sandte, sprach er zu ihnen: „[…] Zerstört keine Gebäude, schlagt keine Bäume ab und vernichtet keine Vorratsspeicher ohne triftigen Grund. Schlagt oder brennt keine Palmen ab und seid nicht verräterisch, verstümmelt niemanden. […]““ Schöller hatte schon in den 90ern nachgewiesen, dass eben diese Verfügung Abu Bakrs in der islamischen (Völker)Rechtslehre zwar durchaus diskutiert wurde, aber nie die Verfügungen des Koran aufzuheben vermochten. Nur in einem perfiden Sinn sind die Gelehrten mit ihrem Verweis im Recht. Den einzigen Niederschlag, die die Verfügung des Kalifen fand, besteht darin, dass einige islamische Rechtsgelehrte, ein Verbot des Palmenfällens ausschließlich für Syrien annahmen, da, wie die Verfasser des offenen Briefes selbst schreiben, die Verfügung Abu Bakrs nur für Syrien galt. Gegen den IS in Syrien ist es quasi ein Argument, das jedoch für den Rest der Welt nicht die geringste Gültigkeit hat.
(2) Norman A. Stillman: The Jews of Arab Lands. A History and Source Book. Jewish Publication Society of America, 1979
(3) Seinen eigenen Maßstab bewies Paret, als er das Massaker rechtfertigte: „…weil [die Juden] innerhalb des Gemeinwesens von Medina in sich geschlossene Gruppen bildeten, die für Mohammed und seine Parteigänger jederzeit, vor allem aber bei einer Bedrohung durch auswärtige Gegner, gefährlich werden konnten.“ (Rudi Paret: Mohammed und der Koran. Geschichte und Verkündung des arabischen Propheten. Kohlhammer, 2001. S. 123) Hiermit sei nicht gesagt, dass dies nicht durchaus als Motiv Mohammeds anzusehen wäre, aber die Absegnung durch Paret darf man wohl getrost als Ausdruck seiner eigenen Gesinnung sehen, die seine Karriere im NS zumindest nicht behinderte. Paret übernahm 1940 den Lehrstuhl von Paul Kahle, der nicht nur die Aufforderung zum Ariernachweis mit den Worten „Bitte schicken Sie mir doch nicht immer wieder diesen Unfug. Sie haben doch kein Recht, von mir, einem Wissenschaftler und Philologen, zu verlangen, dass ich solchen Blödsinn unterzeichnen soll. Ich bin kein Arier. Es ist möglich, dass die Inder und Perser Arier sind. Ich bin weder Inder noch Perser. Ich bin ein Deutscher, und der Teufel weiß, was die Deutschen sind.“ beantwortete, wiewohl er gleichzeitig den Aufruf „Deutsche Wissenschaftler hinter Adolf Hitler“ unterzeichnet hatte. Nachdem seine Frau und sein Sohn nach der Reichpogromnacht jüdischen Geschäftsleuten beim Aufräumen ihrer Geschäfte halfen, fiel Kahle völlig in Ungnade, wurde suspendiert und emigrierte schließlich nach England. Eine Wiederanstellung und Ehrendoktorwürde erhielt er in Deutschland nach dem Krieg nicht mehr, da er sich in England im Kampf gegen Deutschland verdient gemacht hatte und seine Kollegen als die Nazis entlarvt hatte, die sie waren. Rudi Paret, seit 1934 NSDAP-Mitglied, der nicht nur für Rommels Truppe in Afrika dolmetschte, was er als „eine Art Studienfahrt“, beschrieb, sondern vorher am „Institut zur Erforschung und Beseitigung des jüdischen Einflusses auf das deutsche kirchliche Leben“ dem Namen jenes Instituts gemäß wirkte, konnte ohne Hindernisse munter seine Karriere fortsetzen. Es wäre durchaus interessant, endlich einmal eine Rechtfertigung des Massakers und der Vertreibungen zu lesen, die nicht selbst maßgeblich mit antisemitischen Motiven hantiert. In allen Fällen wird die bloße Anwesenheit der Juden in Medina oder auf der arabischen Halbinsel schon als Bedrohung und Gefahr gedeutet. Dass keine dieser Rechtfertigungen ohne solche Züge auskommt, dürfte vielleicht endlich einmal darauf verweisen, dass die Legitimation selbst antisemitisch ist.
(4) Ourghi. Reform des Islam. S. 209
(5) Ourghi. S. 211
(6) Weshalb man Mohammed gern und fälschlich als Mischung aus „Jesus und Karl dem Großen“ (so beispielsweise Maxime Rodinson: Mohammed. S. 279) zu fassen versucht. Dabei war Rodinsons Vorbemerkung zu dieser Charakterisierung gar nicht falsch: „Mohammed war beides – Begründer einer Ideologie und Begründer eines Staates -,“ Völlig falsch hingegen ist der von einigen daraus abgeleitete Trugschluss, man könne Staat und Ideologie, Politik und Religion, wieder trennen, wohingegen schon Claude Cahen darauf bestand, dass Mohammed „eine Religion und einen Staat in unlöslicher Verbindung schuf.“ (Claude Cahen: Der Islam I. S. 19) Schrieben Adorno und Horkheimer über die „die militante Religiosität des neueren Zeitalters,“ und fügten dem sogleich die Beispiele „Torquemada, Luther, Mohammed“ an, sollte man niemals vergessen, dass Mohammed hierbei der historische Vorreiter war. Gerade bei den Ottonen und in Teilen auch bei den Karolingern könnte man zeigen, dass die mittelalterlichen Herrscher kein bloßer Gegenpart zu Jesus waren, sondern das Verhältnis etwas komplizierter ist – die entsprechenden Stichworte wären unter anderem: Gottesgnadentum, Salbung, etc. Bei den Ottonen werden die Herrscherdarstellungen spätestens ab Otto III. immer jesusähnlicher, womit einherging, dass die Ansprüche an den Herrscher, Milde walten zu lassen und ähnliches, also jesusähnlich zu sein, ebenfalls immer drastischer wurden. Gleichzeitig kann man in den Worten Mohammeds selbst zeigen, wie er den Jesusteil von sich abspaltete. Über seinen Kampfgenossen Abu Dharr und den späteren Kritiker des umayyadischen Bereicherung bemerkte Mohammed: „Abū Dharr ist in meiner Umma hinsichtlich seines Weltverzichts das Gegenstück von Jesus, dem Sohn der Maria.“ bzw. „Wen es freut, auf die Demut von Jesus, dem Sohn der Maria, zu schauen, der soll auf Abū Dharr blicken.“ Man möge es mit dem Glauben an jene Passagen nicht übertreiben, denn auch dieser Mohammedgefährte war in seiner Kriegs- und Mordlust wahrlich kein Jesus. Aber von Interesse ist hier nur, dass Mohammed sich selbst nicht als besonders jesusähnlich empfand. Vielmehr hat Mohammed sich in Al-Dschauzis „Die Lebensumstände des Erwählten“ folgendermaßen umschrieben und gegen seine prophetischen Vorgänger abgegrenzt: „Ich erhielt fünf Dinge, die vor meiner Zeit niemand bekam: Ich wurde zur Menschheit insgesamt geschickt; mir wurde die ganze Erde als rituell rein und als Gebetsplatz zugestanden; mir wurde die Aneignung der Kriegsbeute gestattet, aber keinem (Propheten) vor mir; mir wurde der Sieg durch die Verbreitung von Entsetzen zuteil dergestalt, daß der Feind schon von Schrecken befallen wird, wenn er noch eine Monatsreise von mir entfernt ist. […] Ich empfing die Schlüssel zum Diesseits.“ Zitiert nach Nagel: Allahs Liebling: Ursprung und Erscheinungsformen des Mohammedglaubens. S. 202 Das heißt nichts anderes, als dass Mohammeds Sonderrolle im Islam selbst auf die Begriffe Gewinn, Schrecken, Diesseitsbezug und Weltherrschaftsanspruch gebracht wird.
(7) Rodinson. Mohammed. S. 206
(8) Lokal heißt hierbei Arabia deserta im Allgemeinen und Mekka sowie vor allem Medina im Besonderen. Medina war Gegensatz zu Mekka eine Oase – wasserreich und fruchtbar, da vulkanische Böden. Streng genommen war es auch keine Stadt im engeren Sinne, zumindest weniger eine Stadt als es für Mekka zutraf. Laut Julius Wellhausen handelte es sich eher um einen „Komplex von Gehöften, Dörfern und festen Häusern, die bald näher bald weiter voneinander entfernt zwischen Palmengruppen, Gärten und Saatfeldern verstreut lagen; mehr ein Synoecismus als eine Stadt.“ Das ganz grobe Schema besagt, dass es zwei heidnische und drei jüdische Stämme gab. Die Herkunft der jüdischen Stämme (Banu Qaynuqa, Banu Nadir und Banu Qurayza) ist nicht ganz klar, es wird aber vermutet bzw. glaubten sie selbst, dass sie u.U. Flüchtlinge des jüdischen Krieges gegen Rom waren. Als gesichert gilt, dass sie die Oase Yathrib vor den aus dem Yemen stammenden arabischen Stämmen besiedelten und dass die arabischen Stämme zumindest anfangs ihre Klienten waren. Wie in Chaibar seien die Juden Pioniere auf dem Gebiet der Landwirtschaft gewesen. Dass sich das Verhältnis der Araber zu den Juden komplett gewendet habe, wie es in der Literatur oftmals behauptet wird, lässt sich schwer belegen, und scheint eher eine Projektion aus späterer Zeit zu sein. Anzunehmen ist höchstens ein gewisser Angleich, so dass aus Klientelverhältnissen relativ freie und unabhängige Bündnisse wurden. Die Araber beschützten die Karawanen der Juden, übten aber kaum Gewerbe oder Handel aus. Montgomery Watt bezieht sich auf Angaben, nach denen es 13 arabische und 59 jüdische Burgen, Festungen in der Stadt gab. Dass die Juden immer schwächer wurden, wie die Literatur behauptet, ließe sich schlichtweg anders und richtiger ausdrücken: Militärisch herrschten die Heiden, ökonomisch die Juden und politisch schlichtweg niemand. Es gab keine Ämter, Organe, Verfassungen etc - im Zweifelsfall entschied die Gewalt. In einen solchen, aber besonders drastischen Konflikt sei dem Mythos gemäß Mohammed als Streitschlichter berufen worden. Der Konflikt war besonders für agrarwirtschaftliche Ansammlungen fatal, denn anders als Beduinen konnten sie sich nicht einfach trennen und aus dem Weg gehen. Ob die Juden selbst kämpften, ist umstritten. Einigermaßen sicher ist, dass sie ihren arabischen Verbündeten jeweils Waffen lieferten und Unterschlupf gewährten. Das heißt, es ist wahrscheinlich, dass sie sich über ihre arabischen Verbündeten eher einen Stellvertreterkonflikt lieferten. Hieraus lässt sich auch erklären, dass die Juden selbst verkannten, dass es gegen sie als Juden und nicht als spezifische Stämme im Rahmen der klassischen Stammesfehden geht – weshalb sie sich nicht kollektiv als Juden gegen Mohammed und seine Gang zur Wehr setzten bis es zu spät war.
(9) Die Liste der Beispiele solcher Brüche ist lang. Neben den beiden prominenten im Text behandelten, soll hier nur auf einige weitere verwiesen werden: der erste erfolgreiche Überfall auf eine Karawane durch die Jungmuslime erfolgte während der heidnischen Pilgerzeit, in der sämtliche Kampfhandlungen verboten waren, wobei die Angreifer sich sogar noch als Pilger verkleideten. Dies war im Zeitkontext ein derart schweres Sakrileg, dass der Prophet seinen Beuteanteil nicht anrühren konnte, ohne sich auch in seiner eigenen Gemeinde völlig zu diskreditieren. Praktischerweise kam bald darauf der Vers 2:217 - „Man fragt dich nach dem heiligen Monat, (nämlich) danach, (ob es erlaubt ist) in ihm zu kämpfen. Sag: In ihm Kämpfen ist ein schweres Vergehen (w. wiegt schwer) . Aber (seine Mitmenschen) vom Weg Gottes Abhalten und nicht an ihn Glauben und (Gläubige) von der heiligen Kultstätte (Abhalten) und deren Anwohner daraus Vertreiben, (all das) wiegt bei Gott schwerer. Und der Versuch, (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen, wiegt schwerer als Töten. Und sie (d.h. die Ungläubigen) werden nicht aufhören, gegen euch zu kämpfen, bis sie euch von eurer Religion abbringen wenn sie (es) können. Und diejenigen von euch, die sich (etwa) von ihrer Religion abbringen lassen und (ohne sich wieder bekehrt zu haben) als Ungläubige sterben, deren Werke sind im Diesseits und im Jenseits hinfällig. Sie werden Insassen des Höllenfeuers sein und (ewig) darin weilen.“ Das absolute Tabu wird ins relative überführt, damit der Prophet sich doch noch seinen Beuteanteil einheimsen konnte. In diesem Schritt wurden die Muslime als dauerbedrohte Entität eingeführt, die mit dieser Selbstcharakterisierung jede eigene Untat rechtfertigen können. Ein mit dem gerade erwähnten Verstoß gegen heidnische Friedenszeiten verbundenes Verbrechen ist der wiederholte islamische Dichtermord. Die Dichter spielten im heidnischen Arabien eine zentrale Rolle bei der Sublimierung der Gewalt - vor allem während der Pilgerzeit. Mit Lob ihres Stammes und der Schmähung der Kontrahenten wurden die Konflikte während der merkantil-religiösen Zusammenkünfte in Mekka temporär in eine nicht gewalttätige Form gelenkt. Gleichzeitig begannen Konflikte auch erst durch ein besonders drastisches Gedicht, andere hingegen wurden hingegen beigelegt, indem ein Konflikt in einen Dichterwettstreit vor neutralen Schiedsrichtern überführt wurde. Die Bedeutung der Spottgedichte war enorm und manche Stämme sollen ihren Namen geändert haben, nachdem ihr Stammesname derart durch Spott entehrt worden war. Es ist vermutlich übertrieben, die vorislamischen Dichter als sakrosankt zu bezeichnen. Sie kämpften selbst und waren nicht selten die Vorkämpfer ihrer Stämme oder Clane. Doch galten sie als von übernatürlichen Kräften begabte Gesellen, vor denen man im Allgemeinen gehörigen Respekt hatte. Es scheint, dass das Äquivalenzprinzip herrschte, in dem man Sprache mit Sprache zu begegnen hatte. Einigen Dichtern wurde teils der Mund verbunden, damit sie ihre Spottgedichte nicht spontan hervorbrachten; von Ermordungen oder gar systematischen Tötungen von Dichtern ist hingegen nicht das Geringste zu lesen. Mit der Sure 26 „Die Dichter“ legte der Prophet die koranische Abrechnung an diesen nach, die handfest längst vollzogen war. Ein weiteres multiples Vergehen war die Ermordung der jüdischen und arabischen Anführer (anderer Oasen) unter Ausnutzung des Gastrechtes. Alle Überfälle auf die Juden wurden vom Erzengel Gabriel persönlich erlaubt respektive befohlen, was schon einen gewissen Hinweis auf die Legitimität jener Angriffe liefert.
(10) Goldziher: Was ist unter „Al-Ǧâhilijja“ zu verstehen? In: Goldziher: Muhammedanische Studien. Band 1. 1889, S. 219–228.
(11) Bedeutung erlangte die Dschahiliya insbesondere unter den konservativen Abbasiden, um sich von den Umayyaden abzugrenzen. Doch ist das Konzept nicht einfach koranfremd.
(12) Die angebliche Unsitte im Sinne einer kompletten Rechtslosigkeit der Frau in der vorislamischen Zeit ist ein äußerst beliebter Topos der Apologetik. So schreibt – völlig symptomatisch – Peter Heine in seiner Einführung zum Islam: „Frauen waren in vorislamischer Zeit wohl auch nicht erbberechtigt.“ Das liest sich gut – jedenfalls wenn man es als progressiven Akt sehen will, dass Frauen – bis heute – nur die Hälfte des männlichen Anteils erben. Die Biographie des Propheten selbst müsste jedoch einige Zweifel an solcher These aufkommen lassen. Personalisiert wird dieser Einspruch durch die erste Ehefrau Mohammeds namens Khadidscha. Sie hatte von ihrem Vater, einem Mekkaner Händler aus dem Clan der Banu Assad nicht nur dessen Reichtum, sondern gemäß der Überlieferung auch die faktische Führung der Sippe bzw. ihrer Geschäfte geerbt. Desweiteren war sie gebildet, zweifache Witwe sowie selbst eine erfolgreiche Händlerin, deren Kamelherde aus 80.000 Tieren bestanden haben soll. In der dem Mythos üblichen Übertreibung wird ferner gesagt, dass allein Khadidschas Karawanen vom Umfang allein allen anderen Karawanen aus Mekka zusammengenommen gleichgekommen wäre. Sie wird als überaus selbstständig beschrieben und auch Ibn Ishaq vermerkt: „Sie war eine Geschäftsfrau von Adel und Reichtum und dingte Männer, die für eine gewisse Profitbeteiligung mit ihren Waren Handel trieben.“ Nachdem sie viele Anträge von wohlhabenden bis reichen Mekkanern ausgeschlagen hatte, schlug sie, die 15 bis 25 Jahre ältere, dem jungen Mohammed um 595 die Heirat vermittelt vor, so dass er dann nur noch den formalen Antrag erbrachte. Die Mitgift, welche sie selbst aufbrachte, soll aus Sklaven, Sklavinnen, Grundstücken, Kamel- und Pferdeherden, Ziegen und Schafe sowie feinste Kleider, Schmuck, Gold- und Silbermünzen bestanden haben. Kein Verwandter hatte etwas dazu beigesteuert, wie es sonst üblich gewesen sein müsste. Gemäß gewisser Traditionen soll sie nach der Hochzeit zu Mohammed gesagt haben: “Tritt nun ein in Dein Haus, mein Haus ist Dein Haus und ich bin Deine Sklavin.“ Diese Unterwerfung der Frau unter den Ehemann trägt jedoch vor allem für diesen Fall hier schon eine deutliche Verzerrung der Betrachtung durch den Islam. Vielmehr bekam Mohammed von ihr Taschengeld zugeteilt. Man muss sich dazu nur eine Erzählung vor Augen führen. Es wird berichtet, dass Muhammad in der Anwesenheit seiner Kindsfrau Aischa immer wieder von der dato schon verstorbenen Khadidscha sprach, weshalb die junge Aischa eifersüchtig bemerkte, Gott hätte ihm doch nun eine bessere und jüngere Frau gegeben. Der Prophet aber soll darauf geantwortet haben: "Bei Gott, sie kann nicht durch eine bessere Frau ersetzt werden. Sie glaubte an mich, als andere mich einen Lügner nannten, und sie half mir mit ihrem (!) Vermögen, als andere mir jede Hilfe versagten." Hier wird deutlich, dass ihr Vermögen durchaus in ihrem Besitz blieb, denn Mohammed bekam erst 15 Jahre nach der Hochzeit Probleme aufgrund seiner Offenbarungen. Das heißt, sie verblieb auch nach der Heirat im Besitz ihres Vermögens und in der Folge wurde sie (!) die Hauptfinanzquelle der jungen Umma: “Der Islam wurde geschaffen durch das Schwert von Ali und den Reichtum Khadidschas.” Dieser Widerspruch kommt auch Fabian Goldmann nicht in den Sinn, der in einem unsäglichen Artikel für das Gunda-Werner-Institut der Heinrich-Böll-Stiftung unter dem Titel „Feministischer als ihr war Mohammed allemal“ verkündet, dass der Islam Frauenrechte im Sinne des Feminismus gebracht habe, dies aber wenige Zeilen später mit dem Erfolg Khadidschas noch untermauern möchte, ohne zu bemerken, dass die Konstruktion der Rechtslosigkeit der Frauen und ihrer Unmöglichkeit zu erben in vorislamischen Zeiten damit keineswegs zusammenpasst. Auch die Einehe, welche Mohammed mit Khadidscha bis zu ihrem Tod führte, versuchen Apologeten dem progressiven Frauenbild des „Feministen“ Mohammed anzudichten, ohne in Betracht zu ziehen, dass sein gesamter späterer Lebenswandel in krassem Kontrast dazu steht. Thesen, die tiefe Liebe oder andere romantische Bezüge hervorheben, kommen psychoanalytischen Deutungen dieser Beziehung schon näher, wenn sie auch meist bewusstlos verbleiben. Darüber hinaus oder sogar noch wichtiger scheint eher eine gewisse urbane Emanzipation der Frau gewesen zu sein, der Mohammed sich (noch) nicht widersetzte. Es ist durchaus denkbar, dass in dem handeltreibenden Mekka gewisse Grundzüge des zivilisatorischen Moments des Wertes, diesem großen Gleichmacher, aufschienen und tradierte Normen zumindest defacto außer Kraft setzten – formal mögen sie weiterhin bestanden haben, wie man an dem Antrag Mohammeds sah. Auch die Erbregelung etc wurde erst deutlich nach dem Tod Khadidschas offenbart, die um 619/620 noch in Mekka gestorben war. Die betreffende Sure 4 – „an-Nisa -Die Frauen“ ist hingegen eine medinensische Sure und wird meist zwischen 625 und 627 datiert. Sie regelte alle Angelegenheiten rund um Ehe, Familie, Erbschaft und Stellung der Frau in der islamischen Gesellschaft. So kann zumindest vermutet werden, dass Khadidschas durchaus von Mohammed als Vertreterin eines alten Prinzips betrachtet wurde, das mir ihr starb, aber noch kurze Zeit nachwirkte. Auch Rodinson legt nahe, „dass ihr Ehevertrag ihm die Verpflichtung auferlegte, keine zweite Gattin zu nehmen. Die reiche Chadidscha war in der Lage, Forderungen zu stellen.“
(13) Bobzin. Mohammed. S. 107
(14) Caetani, Leone: Annali dell`Islam. Bd. 1. S. 661 Caetani nennt den Koran hier eher „Tageszeitung“.
(15) Ourghi. S. 210
(16) Ourghi. S. 211
(17) Aloys Sprenger: Das Leben und die Lehre des Moḥammad, nach bisher grösstentheils ungenutzten Quellen. 2. Ausg. Nicolaische Verlagsbuchhandlung, Berlin. Drei Bände. Band 3. S. 121;
(18) Vgl. Julius Wellhausen: Medina vor dem Islam; Muhammads Gemeindeordnung von Medina; Seine Schreiben, und die Gesandtschaften an ihn. In: Skizzen und Vorarbeiten. 4. Heft. Reimer, Berlin 1889. S. 29 Trotz oder wegen ihres Alters ist diese Arbeit nach wie vor eine der oder gar die beste Studie zum vor- und frühislamischen Medina.
(19) Rodinson. Mohammed. S. 23, noch einmal S.159
(20) Nöldeke, Das Leben Mohammeds, 1863, S. 79
(21) Meir J. Kister: The Massacre of the Banū Quraiẓa: A re-examination of a tradition. In: Jerusalem Studies in Arabic and Islam 8 (1986). S. 61–96. Kisters Artikel ist vor allem deshalb von großer Bedeutung, weil er mit der Mär aufräumt, dieses Massaker habe keinen Niederschlag im Recht und in der Tradition gefunden.
(22) Vgl. S. 95f
(23) M. Lecker: On Arabs of the Banū Kilāb executed together with the Jewish Banū Qurayẓa. In: Jerusalem Studies in Arabic and Islam 19 (1995). S. 66-74 Wie prekär die Rechtfertigung dieses Massaker im Zeitkontext war, zeigt sich auch daran, dass die mit dem jüdischen Stamm über Klientelsysteme verbündeten arabischen Banu Aus von Mohammed gezwungen wurden, sich am Massaker ihrer vormaligen Verbündeten zu beteiligen. Nur dadurch, dass sich alle schuldig machten, konnte der Prophet seine Paranoia befriedigen, und die Gefahr der Blutrache ausschalten.
(24) Welche Claude Cahen im Übergang ganz gut oder zumindest besser traf: „Die kriegerischen Zwischenfälle, […] setzten einerseits die alte Gewohnheit der Stammeskämpfe und Beutezüge fort, leiteten aber zugleich den Dschihad, den Heiligen Krieg der kommenden Zeit, ein.“ (Cahen. S. 16) Genauer wird Cahen in einer späteren Formulierung, wenn er über das späte 8. Jh. schreibt, „dass in den internen Stammeskämpfen eine alte Neigung der beduinischen Araber zur Anarchie wiederauflebte, eine Neigung, die von der Begeisterung für den Heiligen Krieg vorübergehend neutralisiert worden war.“ (Cahen. S. 54 ) Mit einigem Recht hatte Cahen ferner darauf hingewiesen: „In einem offenbaren Widerspruch haben die Muslime niemals aufgehört, die Zeit der Unwissenheit als das Goldene Zeitalter der arabischen Geschichte zu betrachten.“ Ganz so groß ist der Widerspruch hingegen nicht. Durch die islamische Geschichte zeigt sich der Versuch der Vermittlung beider Momente, die im Werk Ibn Khalduns ihre wohl gewichtigste Ausformulierung fand.
(25) Auffälligstes Merkmal ist hierbei die komplette Abwesenheit der Kritik – man kann sie im Falle Mohammeds immer nur negativ erschließen/rekonstruieren, während die Gräuel des athenischen Massakers auf Melos beispielsweise schon der Zeitgenosse Thukydides in seinem Geschichtswerk „Der Peloponnesische Krieg“ und hier vor allem in dem berühmten Melierdialog einer ausführlichen und grundlegenden Betrachtung unterzogen hat, in der darauf verwiesen wird, dass in diesem Krieg die geltende Moral erheblich unterschritten wurde. Auch Caesar wurde – aus zwar instrumentelle Gründen - wegen Kriegsverbrechen angeklagt, und die Sachsenkriege Karls des Großen fanden im Klerus wahrlich nicht nur positiven Anklang. Im Gegenteil: sein eigener Berater Abt Alkuin kritisierte ihn scharf und während der bayerischen Synode im Jahr 796 wurden dem Kaiser diesbezüglich noch einmal die Leviten gelesen und er darin erinnert, dass die Missionierungmit dem Schwert der christlichen Lehre entgegensteht. In diesem Sinne dürfte zu erkennen sein, dass die heutigen islamischen Gelehrten keinen offenen Brief an IS-Kalifen, sondern ihren eigenen Propheten verfassen müssten. (http://www.lettertobaghdadi.com/) In dem Brief an den IS schreiben die Gelehrten hingegen: „Das Töten von Kriegsgefangenen ist nach islamischem Recht verboten. Dennoch habt ihr viele Gefangene getötet, darunter die 1700 Gefangenen des Camp Speicher in Tikrit im Juni 2014; die 200 Gefangenen des Schair Gasfeldes im Juli 2014; die 700 Gefangenen des Schaitat Stammes in Dir al-Zuru (600 von ihnen waren unbewaffnete Zivilisten); die 250 Gefangenen im Ṭabqah Militärflugfeld in al-Raqqah im August 2014; Kurdische und Libanesische Soldaten und viele unerwähnte, die nur Gott weiß. Dies sind abscheuliche Kriegsverbrechen. Wenn ihr behauptet, der Prophet - Frieden und Segen seien auf ihm – habe einige Gefangenen in einigen Schlachten getötet, dann ist die Antwort darauf, dass er nur die Exekution zweier Gefangene nach der Schlacht von Badr anbefahl: ʿUqbah b. Abī Muʿayṭ und Naḍr b. al-Ḥāriṯ. Diese beiden waren zwei Kriegsführer und Kriegsverbrecher und die Hinrichtung von Kriegsverbrechern ist gestattet, wenn der Herrscher dies befiehlt. Dies ist, was Saladin nach seiner Eroberung Jerusalems tat und was die Alliierten während der Nürnberger Prozesse nach dem Zweiten Weltkrieg taten. Bei den über zehntausenden Gefangene, die während der Herrschaft des Propheten - Frieden und Segen seien auf ihm – in einer Spanne von zehn Jahren und 29 Schlachten gemacht wurden, exekutierte er nicht einen einzigen regulären Soldaten.“
Bezeichnenderweise ist hier von dem Massaker an den Juden nicht das Geringste zu lesen.
(26) Ähnliche Gesetze finden sich u.a. auch in hethitischen, mesopotamischen und vielen anderen orientalischen Quellen.
(27) Rodinson. Mohammed. S. 22 Eine Dattelplame kann um die 80-100 Jahre genutzt werden. Sie brauchen dementsprechend lange, um zu wachsen, werfen dann aber einen jährlichen Ertrag von um die 100 Kg pro Pflanze ab. Schon der arabische Wikipedia-Artikel zur Dattelpalme belegt in seiner Ausführlichkeit die fast schon libidinöse Bindung an jene Pflanze. „Die Dattelpalme ist das Rennthier der brennenden Wüste, Feld, Garten, Speisekammer, Weinkeller und allgemeine Lebensbedingung Arabiens, Egyptens und der meisten asiatischen und afrikanischen Wüstenvölker“, schrieb Ferdinand Stolle 1857 in der Gartenlaube (Heft 40, S. 551-553) und im Koran selbst ist jene herausragende Bedeutung der Dattelpalme in zahllosen Versen belegt (2:266; 6:99, 141; 13:4; 16:11, 67; 17:91; 18:32; 23:19; 26:148; 36:34; 50:10; 55:11, 68; 80:2) Medina, vorislamisch Yathrib genannt, trug unter anderem den Ehrenname „an-nahl“, also „palmenreiche“. Wie kostbar beispielsweise Holz in der Wüste war, sieht man an einer Handlung der Juden bei ihrer Vertreibung. Sie brachen ihre Häuser ab, heißt es auch im Koran. Das heißt, sie nahmen die Balken und Türrahmen heraus und mit ins Exil, da sie zum wertvollsten Besitz gehörten.
(28) Solange und immer wenn der Spruch „Chaibar, Chaibar, ya yahud, dschaisch Mohammed saya'du“/ „Chaibar, Chaibar, oh ihr Juden! Mohammeds Heer kommt bald wieder!“ auf Demonstrationen gegen Israel ertönt, wird an genau jenen Unterwerfungsakt erinnert.
(29) Rodinson. Mohammed. S. 187
(30) Rodinson. Mohammed. S. 204
(31) Rodinson. Mohammed. S. 206 Die von ihm dezidiert vorgenommene Trennung von instrumentell-politisch und moralisch ist eben jener Aspekt, der einem Propheten schlecht zu Gesicht steht.
(32) Paret 2001, S. 123
(33) Wobei jene Logik in der halbkanonischen Biographie sowie in Hadithen natürlich auch in reinerer Form bekannt war: „"Bei Dem, in Dessen Hand Muhammads Seele liegt, jeder, der heute standhaft und Gottes Lohn erhoffend gegen den Feind kämpft, nur vorwärts strebt und nicht zurückweicht und dann den Tod findet, den wird Gott ins Paradies eingehen lassen." Umair ibn Humam, der gerade einige Datteln in der Hand hielt und davon aß, hörte diese Worte und rief: "Herrlich! Herrlich! Trennt mich vom Paradies nur der Tod aus ihrer Hand?" Und sogleich warf er die Datteln weg, ergriff sein Schwert und kämpfte, bis er fiel.“
(34) Die schematische Trennung, wie sie hier erfolgt, ist natürlich nicht so einfach zu vollziehen, da sich beiden Seiten munter bedingen. Schon das Massaker an den Juden weist im Verzicht auf das Lösegeld, das für die betreffenden Juden zu erlangen wäre, schon dieselbe Logik der Vernichtung auf. Der Vernichtungskrieg konnte als mit Beispielen untermauerte Drohung zu einer sehr einträglichen Einnahmequelle werden, wie die Geschichte des Frühislams dann auch sogleich. Nur aus Chaibar allein hatte Mohammed persönlich jährliche Revenuen von 20.000 bis 30.000 Wasq Datteln und Weizen. Ein Wasq bzw. Was ist eine Volumeneinheit bzw. einfach eine Kamelladung und eine solche „ernährt einen Mann für drei Monate“. Ein prophetisches Wasq beträgt bei Weizen 194,3 Kilogramm, das nachprophetische hingegen schon 485 Kilogramm. Nimmt man das geringere Maß, belaufen sich die jährlichen Einkünfte des Propheten nur allein aufgrund des Raubzugs nach Chaibar auf gerundet einen Wert zwischen 3900 Tonnen und 5850 Tonnen Weizen und Datteln. Einkünfte dieser Art und Höhe waren es, die die Araber den praktischen Wert dieser neuen Religion erkennen ließen. Man kann gegen Apologeten, die den Beutewahn versuchen zu leugnen, ebenfalls zahlreiche Fakten anführen. Man nehme nur Abdelaziz Duri als gern unkritisch zitiertes Beispiel, der über den Islam schreibt: „Er rief zum Krieg um des Glauben willen auf und lehnte alle bloßen Raubzüge ab.“ (Duri. Arabische Wirtschaftsgeschichte. S. 16) Da er natürlich weiß, dass alle Heiligen Texte zu riesigen Teilen aus Regelungen zur Beuteaufteilung bestehen, versucht er dies abzuwälzen. Er weiß also, „dass auch [sic] die materielle Seite der islamischen Eroberungen eine Anziehungskraft ausübte und dass ein Teil [!] der Muslime dadurch motiviert wurde. Aber [!] die Anführer und der Großteil der Kämpfenden betrachten die Eroberungen als eine Basis zum Aufbau der neuen Volksgemeinschaft und als notwendige Pflicht gegenüber der Allgemeinheit.“ (Duri. S. 19f) Gerade die Anführer und die Masse war beuteorientiert. Vor allem für die Zeit der ersten Kalifen hat Efraim Karsh die enorme Bedeutung der Beute für das Gros des Heeres und vor allem für die Anführer aufgezeigt. Als der dritte Kalif Uthman 656, das heißt nur 24 Jahre nach Mohammeds Tod, ermordet wurde, „hatte er sich ein Vermögen von 150 000 Dinar und einer Million Dirham in bar verschafft [das entspricht in heutigen Gewichten: 660 Kilogramm Gold und 4,3 Tonnen Silber], und der Wert seiner Ländereien lag bei 200 000 Dinar; dazu kamen noch eine riesige Herde von Kamelen und Pferden.“ (Karsh. Imperialismus im Namen Allahs. S. 41) Aber Karsh fährt fort: „Dieses Vermögen verblasst jedoch im Vergleich zu dem fabelhaften Reichtum, den einige von Mohammeds engsten Weggefährten anhäuften. Zubair ibn Awam verfügte über ein Kapital in Höhe von rund 50 Millionen Dirham [215 Tonnen Silber] und 400 000 Dinar [1.760 Kg Gold] und besaß unzählige Grundstücke in Medina, im Irak und in Ägypten. Talha ibn Ubaidallah, einer der ersten zum Islam Bekehrten, dem Muhammed einen Platz im Paradies versprochen hatte, verfügte über ähnlich viele Ländereien im Irak und in Transjordanien. Er hinterließ angeblich 200 000 Dinar und 2,2 Millionen Dirham in bar, der Wert seines Grundbesitzes wurde auf 30 Millionen Dirham geschätzt. Allein seine Investitionen im Irak brachten ihm 1.000 Dinar am Tag ein“ (Karsh. S. 41f.) – das sind 4,4 Kilo Gold am Tag. Ein weiterer Gefährte Mohammeds namens Amr ibn al-As, der Ägypten eroberte und als Statthalter verwaltete, verfügte dort über „4000 Villen mit 4000 Bädern, 40 000 Kopfsteuer zahlende Juden sowie 400 Örtlichkeiten zur Unterhaltung der Königsfamilie.“ (Um einen kleinen Vergleich herzustellen: 425 v. Chr. nahm der attische Seebund mit 38 Tonnen Silber die höchsten Steuern ein, die er jemals bezog, der Durchschnitt lag eher bei 15,6. Athen selbst bezog bis zu 52 Tonnen Silber durch Steuern. Der mit Abstand reichste Römer in der späten Republik (also um 50 v. Chr) Marcus Licinius Crassus besaß am Ende seiner Karriere ein Vermögen von 235 Tonnen Silber. Das Lösegeld, das grob 500 Jahre nach Mohammeds Tod für Richard II. (Löwenherz) gefordert wurde, betrug 23,3 Tonnen Silber – dies entsprach dem zweifachen Jahreseinkommen der englischen Krone. Der Staatshaushalt des gesamten Byzantinischen Reiches unter Konstantin dem 5. hatte (775)- 15,8 Tonnen Gold, unter Theophilos und Theodora (859) grob das Doppelte.) Man sollte aber in der Kritik an der Beuteorientierung der angeblich allzu idealistischen Araber nicht vergessen, was die Kehrseite gewesen wäre und teilweise natürlich auch war, auf die Duri in seiner obigen Apologetik hinwies. Es waren schlichtweg Fanatiker, denen der materielle Anreiz nicht an erster Stelle stand – sie waren es, die die Vernichtungslogik ihres Propheten umzusetzen gedachten, welche bei diesem aber durch die Beutesehnsucht seiner Person und vor allem seines Umfelds eine gewisse Einschränkung fand. Dabei ist daran zu erinnern, dass Mohammed nur durch energisches Eintreten der vormaligen arabischen Verbündeten von einem Massaker an den beiden ersten jüdischen Stämmen abgehalten werden konnte. Es war unter anderem diese Intervention, die dem betreffenden Abd-Allah ibn Ubayy in der islamischen Tradition einen Platz als „Anführer der munāfiqūn (Heuchler)“ einbrachte. Er riskierte sein Leben und wurde von der Leibwache Mohammeds misshandelt. Auch waren es erst die Interventionen seiner Gefährten, die späteren Kalifen Abu Bakr und Umar, die darauf verwiesen, dass es sich um künftige Beute handle, die Mohammed dazu brachte, das Fällen der Palmen in Chaibar doch noch einzuschränken. So kann man sagen, dass der Beutewahn die Eroberungen sowohl bedingte als auch die Vernichtung einschränkte. Eben dies verweist auf die Janusköpfigkeit des Islams, einer Religion die zwischen zwei Ekelhaftigkeiten schwankt, wobei gerade der Prophet beide Seiten in sich vereinte und in nicht wenigen Fällen eindeutig in Richtung der Vernichtungslogik ausschlug, die erst von seinen beuteaffinen Gefährten gebremst wurde. Erst in der Dhimmitude sind diese, selten in Reinform auftretenden, Seiten des Islam halbwegs versöhnt oder vermittelt. Der allzu energische und kritische Verweis auf die materielle Motivation der Muslime gemahnt an jene Charaktere, die es vor allem problematisch finden, dass Faschisten korrupt sind und sich weniger daran zu stören scheinen, dass sie Faschisten sind. Es ist das typisch deutsch-faschistische Ressentiment gegen die „Goldfasane“ und „Parteibonzen“ in der NSDAP, das selbst natürlich auf die Ansprüche auf Winterhilfe schielt.
(35) Marco Schöller: "Die Palmen (līna) der Banū n-Nadīr und die Interpretation von Koran 59:5. Eine Untersuchung zur Bedeutung des koranischen Wortlauts in den ersten Jahrhunderten islamischer Gelehrsamkeit." In: Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft (ZDMG). 146 (1996), 317–380. Insbesondere S. 362ff
(36) Wenig verwunderlich ist es, dass sich der IS eindeutig auf den Vers 56:5 bezog, „Jihad and its rulings No. 15“ – „It is allowed on necessity, need, or interest to burn the fortresses of the enemies by fire, destroy their homes, bring them down upon them, and cut their trees, and ruin their agriculture, when in that there is breaking their power, weakening their determination, and dispersing their gathering.“ Gegen diese Fatwa respektive den Vernichtungskrieg des IS steht im „Offenen Brief an al-Baghdadi“ geschrieben: „Gleichermaßen, als Abū Bakr al-Ṣiddīq - möge Allāh mit ihm zufrieden sein – eine Armee in die Levante sandte, sprach er zu ihnen: „[…] Zerstört keine Gebäude, schlagt keine Bäume ab und vernichtet keine Vorratsspeicher ohne triftigen Grund. Schlagt oder brennt keine Palmen ab und seid nicht verräterisch, verstümmelt niemanden. […]““ Schöller hatte schon in den 90ern nachgewiesen, dass eben diese Verfügung Abu Bakrs in der islamischen (Völker)Rechtslehre zwar durchaus diskutiert wurde, aber nie die Verfügungen des Koran aufzuheben vermochten. Nur in einem perfiden Sinn sind die Gelehrten mit ihrem Verweis im Recht. Den einzigen Niederschlag, die die Verfügung des Kalifen fand, besteht darin, dass einige islamische Rechtsgelehrte, ein Verbot des Palmenfällens ausschließlich für Syrien annahmen, da, wie die Verfasser des offenen Briefes selbst schreiben, die Verfügung Abu Bakrs nur für Syrien galt. Gegen den IS in Syrien ist es quasi ein Argument, das jedoch für den Rest der Welt nicht die geringste Gültigkeit hat.
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