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Shirin Ebadi / Sama Maani


Shirin Ebadi (persisch شیرین عبادی Schirin Ebadi [ʃiːˈriːn ebɔːˈdiː]; * 21. Juni 1947 in Hamadan; auch Schirin Ibadi) ist eine iranische Juristin, erste iranische Richterin und Menschenrechtsaktivistin. Sie erhielt 2003 als erste muslimische Frau den Friedensnobelpreis und lebt seit Ende 2009 im Exil in Großbritannien.  

Die iranische Rechtsanwältin Shirin Ebadi setzt sich seit Jahren auch für Kinderechte im Iran ein. Vor allem Mädchen aus armen Familien seien von solchen frühen Zwangsverheiratungen bedroht, sagt die seit 2009 im Exil lebende Friedensnobelpreisträgerin im Gespräch mit TFI. Das sei „eine Art Menschenhandel“, so Ebadi: „Denn meist werden die jungen Mädchen mit wohlhabenden Männern verheiratet. Und die Eltern handeln dabei für sich hohe Brautgelder aus.“

Gestohlene Kindheit: Kinderehen im Iran

Die Zahl der Hochzeiten von Kindern im Iran steigt. Seit über 34 Jahren sind Eheschließungen Minderjähriger dort gesetzlich erlaubt. Während die Konservativen daran festhalten, kämpfen Kinder- und FrauenrechtlerInnen seit Jahren für die Abschaffung der Kinderehe.

Sie waren noch Kinder, besuchten die Schule und spielten mit Puppen. Doch plötzlich sollten sie die Ehefrau eines oft viel älteren Mannes werden. Mit der Eheschließung musste auch die Schule abgebrochen werden. Die Kindheit war vorbei. So klingen viele Schilderungen iranischer Frauen, die als junge Mädchen oder gar Kinder zwangsverheiratet wurden. .
Dieses Schicksal ist offiziellen Angaben zufolge im Iran keine Seltenheit. Die iranische „National Organisation for Civil Registration“ veröffentlichte in der vergangenen Woche neue Zahlen: Demnach wurden allein zwischen März und Dezember 2013 etwa 31.000 Mädchen unter fünfzehn Jahren verheiratet. Das sind mehr als vier Mal so viele wie 2011: Da wurden 7.440 solcher Kinderehen gezählt.
Die betroffenen Kinder sind dabei nicht nur der Entscheidung ihrer Eltern, sondern auch den Gesetzen ausgeliefert. Laut Paragraf 1014 des iranischen Zivilgesetzes, das auf islamischem Recht basiert, dürfen Mädchen ab dem 13. und Jungen ab dem 15. Lebensjahr heiraten. Überdies können Eltern von Mädchen unter 13 Jahren von einem Richter die „Heiratsreife“ ihrer Tochter bestätigen lassen. So können selbst Mädchen im Alter von sieben oder acht Jahren ganz legal von ihren Eltern verheiratet werden.

Keine Zufluchtsorte

Aber nicht nur ökonomische Gründe sind Ursache von Kinderehen. Ebadi kennt viele Familien, die zwar an der Armutsgrenze leben, aber dennoch alles tun, um ihren Kindern zu schulischer Bildung zu verhelfen. Es seien oft auch strenge kulturelle Traditionen, die zu den frühen Verheiratungen von Mädchen führten. Die Menschenrechtlerin fordert deshalb „Aufklärungsarbeit“. Die von ihr 1994 mitgegründete Kinderrechtsorganisation Society for Protecting the Child’s Rights war die erste Organisation im Iran, die eine Hotline für Kinder in Not anbot. Ebadi erinnert sich, dass damals auch zwangsverheiratete Mädchen um Hilfe baten. Doch leider könne man nicht viel tun, erklärt die 67-Jährige. Etwa, weil es im Iran keine Zufluchtsstätten für Betroffene gebe: „Es gibt nicht einmal richtige Frauenhäuser. Viele Mädchen, die vor einer Zwangsverheiratung fliehen, landen auf der Straße.“
Brutale Folgen
Mädchen und Frauen, die bereits als Kinder verheiratet werden, werden häufiger Opfer von körperlicher und sexueller Gewalt als Frauen, die selbstbestimmt als Erwachsene eine Ehe eingehen. Zwangsehen sind zudem auch häufige Ursache für Tötungsdelikte unter Ehepaaren, erklärt Ebadi mit Hinweis auf eine sozialwissenschaftliche Studie der Universität Teheran. Laut der Untersuchung überwiegt dabei die Zahl der Täterinnen die der Täter. Und es handelt sich dabei meist um Frauen, die bereits als Kinder zwangsverheiratet wurden. In der Studie aus dem Jahr 2011 waren Ehemorde in 15 der 31 Provinzen des Irans untersucht worden.
Der Studie zufolge liegt in Provinzen, in denen Scheidungen gesellschaftlich nicht völlig negativ bewertet werden, die Zahl der Frauen, die an der Ermordung ihrer Ehemänner beteiligt waren, niedriger als in anderen. Offiziellen Angaben zufolge gibt es jährlich durchschnittlich 800 Scheidungen, bei denen die Ehefrauen erst zwischen 10 und 14 Jahre alt sind, und 15.000 Scheidungen von solchen zwischen 15 und 19 Jahren.
Außerdem führen die frühen Eheschließungen auch zu gesundheitlichen Schäden. Die Sterblichkeit liegt bei Müttern unter 15 Jahren fünfmal so hoch wie bei erwachsenen. Auch Kinder von zu jungen Müttern seien gefährdet, betont Ebadi. Die Gefahr, dass Kinder minderjähriger Mütter vor Erreichen des ersten Lebensjahres sterben, ist um 50 Prozent höher als bei Kindern, deren Mütter zum Zeitpunkt der Geburt das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Islamisches Recht geht vor
Die heutige Regelung für das Heiratsalter beruht auf einem über 70 Jahre alten Gesetz
Die heutige Regelung für das Heiratsalter beruht auf einem über 70 Jahre alten Gesetz


Zwar habe der Iran 1990 die internationale Kinderrechtskonvention unterschrieben, aber dabei eine Bedingung gestellt, sagt Ebadi. Die laute: „Islamisches Recht geht vor“. Das sei nicht hinnehmbar, so die Juristin, denn „erstens kann man nicht etwas unterschreiben und dabei Bedingungen stellen, zweitens hat der Iran dabei nicht eindeutig erklärt, welche Paragrafen der Konvention sich gegen das islamische Recht richten“. Der United Nations Children’s Fund (UNICEF) habe den Iran mehrmals aufgefordert, sich dazu zu äußern. Doch UNICEF hätte mehr Druck ausüben müssen, so Ebadi: „Denn schließlich geht es hier um einen Verstoß gegen internationale Bestimmungen.“
„Heiraten unter 18 verbieten“
Als Menschen- und Kinderrechtlerin kämpft Ebadi seit Jahren für die Änderung der Gesetze. Gemeinsam mit anderen AktivistInnen konnte sie erreichen, dass während der Amtszeit des reformorientierten Präsidenten Mohammad Khatami (1997-2005) das Heiratsalter für Mädchen von neun auf 13 Jahre erhöht wurde. „Unser Ziel war, das Heiratsalter für Mädchen auf 16 Jahre zu erhöhen“, sagt Ebadi. Aber der iranische Wächterrat weigerte sich damals so lange, diesen Gesetzesvorschlag des Parlaments zu genehmigen, bis sich der Schlichtungsrat einschaltete und 13 als Mindestheiratsalter für Mädchen vorschlug.
„Das Heiratsalter muss auf 18 Jahre erhöht werden“, fordert Ebadi. Die heutige Regelung beruhe auf einem über 70 Jahre alten Gesetz. In der Zeit vor der islamischen Revolution im Jahre 1974 hatte der damalige Machthaber Schah Mohammad-Reza Pahlavi durch ein neues Familienschutzgesetz das Heiratsalter für beide Geschlechter auf 18 Jahre angehoben. Doch gleich nach der islamischen Revolution wurde diese Reform rückgängig gemacht.
Ebadi will weiterkämpfen, bis die Gesetze ihrer Heimat Mädchen besser schützen: „Wir müssen erreichen, dass künftig Männer, die minderjährige Mädchen heiraten, und Väter, die ihre Töchter zwangsverheiraten, bestraft werden.“
FOROUGH HOSSEIN POUR 

 

Shirin Ebadi: Wir müssen erreichen, dass künftig Männer, die minderjährige Mädchen heiraten, und Väter, die ihre Töchter zwangsverheiraten, bestraft werden! 



Sama Maani, Autor, im Gespräch über Islamkritik, Kulturalismus und Rassismus

»Falsche Begriffe wie ›Islamophobie‹ reproduzieren den neuen Rassismus«

Sama Maani hält »Islamophobie« und »antimuslimischen Rassismus« für falsche Begriffe, die den neuen Rassismus reproduzieren, indem sie den »Islam» implizit als Eigenschaft von Menschen aus Gesellschaften mit islamischer Bevölkerungsmehrheit auffassen. Das ist für die heutige Linke ein Problem.
Sama Maani über strukturelle und direkte Gewalt gegen Frauen im heutigen Iran.

»Die Zeit wird kommen, da die Sonne nur mehr auf freie Menschen scheint. Menschen, die keinen anderen Herren anerkennen werden als ihre Vernunft. Da es Sklaven und Tyrannen, Priester und ihre stumpfsinnigen und heuchlerischen Werkzeuge nur mehr in Geschichtsbüchern und auf der Bühne geben wird.«[1]

 

Vorstand der Frauenrechtsorganisation Jam‘iyat-e Nesvan-e Vatankhah (Verband patriotischer Frauen), die von 1922 bis 1932 in Teheran bestand. (Bild: Gemeinfrei)

 

 https://versorgerin.stwst.at/artikel/jun-3-2021-1215/vergewaltigung-als-theologisches-problem

schreibt Nicolas de Condorcet, Mathematiker, Philosoph und Politiker – und einer der wenigen intellektuellen Parteigänger der Französischen Revolution, der für die Gleichberechtigung der Frauen eintrat. Bekannt wurde er vor allem als Vertreter des Fortschrittsoptimismus der Aufklärung. Sein geschichtsphilosophisches Werk »Entwurf einer historischen Darstellung der Fortschritte des menschlichen Geistes«, ein Schlüsseltext der Aufklärung, gilt als Testament des 18. Jahrhunderts.

Heute erscheinen uns, zumal nach den Katastrophen des 20. Jahrhunderts, die geschichtsphilosophischen Ideen der Aufklärer obsolet und der Geschichtsoptimismus eines Condorcet hoffnungslos naiv. Allerdings könnten wir hier einem Missverständnis aufsitzen. Nicht so sehr in unserem Urteil über die Geschichtsphilosophie der Aufklärer – sondern über uns selbst. Denn bei genauerem Hinsehen scheint sich in uns allen eine versteckte Geschichtsoptimistin bzw. ein versteckter Geschichtsoptimist zu verbergen. Zum Beispiel in meinem Freund Kave, einem aus Teheran stammenden, in Wien lebenden Politologen, der jeden naiven Geschichtsoptimismus von sich weisen würde. Dennoch aber höre ich ihn, wann immer ihm Phänomene wie Rassismus begegnen, ausrufen:
»Dass es so etwas noch gibt. Dabei schreiben wir doch schon ... (es folgt das Jahr, in dem wir uns gerade befinden).« Ich muss, wann immer mich Kave mit dieser seiner Empörung konfrontiert – bei aller Ernsthaftigkeit des Themas –, ein Lachen unterdrücken. Nicht zuletzt, weil Kave Iraner ist. Und es kaum ein Land gibt, dessen jüngere Geschichte Kaves verstecktem Geschichtsoptimismus so krass zu widersprechen scheint, wie die des Irans.

Vor über einhundert Jahren rangen Iranerinnen und Iraner, 1905 bis 1911, während der blutigen Konstitutionellen Revolution, den absolut herrschenden Königen der Kadjaren-Dynastie eine demokratische Verfassung nach belgischem Vorbild ab. Frauen und Frauenrechtlerinnen spielten bei dieser überwiegend säkularen Revolution eine wichtige Rolle. Formal blieb die konstitutionell-demokratische Verfassung unter der 1925 bis 1979 herrschenden Pahlevi-Dynastie zwar in Kraft. Von einer liberalen Phase zwischen 1940 bis 1953 abgesehen, herrschten die Pahlevi-Monarchen aber de facto diktatorisch. Einen weiteren revolutionären Schub brachte die Bewegung zur Verstaatlichung des iranischen Erdöls Anfang der 1950er Jahre, die eng mit dem Namen des legendären Premierministers Mossadegh verbunden ist. 1953 wurde Mossadegh gestürzt, danach herrschte Mohammad Reza Pahlevi als Diktator – bis zu seinem Sturz durch die Islamische Revolution 1979. Eine Revolution, die, entgegen anderslautender Gerüchte, das Prädikat islamisch durchaus zurecht trägt. Dennoch aber hatten viele damalige Revolutionäre auf eine freiere und gerechtere Gesellschaft gehofft. Was herauskam, ist bekannt. Die iranische Gesellschaft wurde weder freier noch gerechter. Freiheiten, die unter dem letzten Schah selbstverständlich oder gerade erst eingeführt worden waren – wie etwa das Recht der Frauen auf Scheidung oder das Sorgerecht für geschiedene Frauen – wurden abgeschafft (im islamischen Recht werden Kinder im Falle einer Scheidung automatisch dem Mann zugesprochen). Mehr noch: Die Islamische Republik bescherte den Iranerinnen und Iranern neue bzw. seit langem unbekannt gewesene Dimensionen der Unfreiheit: Kopftuchzwang, Todesstrafe für Homosexuelle, Steinigung bei außerehelicher Liebe, Todesstrafe für den Abfall vom Islam, die Entrechtung hunderttausender Angehöriger religiöser Minderheiten (allem voran der Baha’i) und vieles andere mehr. Unfreiheiten, die man sich im Iran der 1960er und 1970er Jahre nicht hätte vorstellen können. Zum Teil vielleicht nicht einmal zu Beginn des 20. Jahrhunderts, zur Zeit der Konstitutionellen Revolution.

Hier liegt allerdings eine doppelte Unvorstellbarkeit vor: Dass ein Ehemann in der Islamischen Republik Iran seine Ehefrau, die er in flagranti beim Ehebruch überrascht, töten kann, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen, neunjährige Mädchen hingegen strafmündig sind und hingerichtet werden können – das hätte sich eine Frauenrechtlerin der Konstitutionellen Revolution vor über einhundert Jahren (wenn man sie etwa gefragt hätte: »Wie stellst du dir die Zukunft der Frauen im Iran in einhundert Jahren vor?«) nicht ausmalen können. Andererseits scheint es uns EuropäerInnen des Jahres 2021 nicht vorstellbar, dass es vor über einhundert Jahren im Iran Frauenrechtlerinnen gab. Wie wir uns ohnehin nicht vorstellen können, dass in einem Land, in dem sich 1979 eine islamische Revolution ereignete, 1905 eine demokratisch-liberale stattgefunden haben soll.

*

In den 1980er Jahren wurden in den Gefängnissen der Islamischen Republik Iran zahlreiche junge Frauen, allesamt politische Gefangene, vor ihrer Exekution vergewaltigt. Die Vergewaltigungen hatten einen theologischen Hintergrund. Nach islamischer Überlieferung gelangen Frauen, die als Jungfrauen sterben, ins Paradies. Die Vergewaltigungen sollten dies verhindern. Um die Vergewaltigungen ihrerseits islamrechtlich zu legitimieren, zwang man die Frauen, knapp vor ihrer Exekution, mit einem ihrer Wächter eine sogenannte Zeitehe einzugehen. In einigen Fällen erhielten die Eltern der Exekutierten das Brautgeld.[2]

Die Legitimierung der Vergewaltigungen via Zwangsverehelichung wäre aber vielleicht gar nicht notwendig gewesen. Ezzat Mossallanejad zufolge[3] sehe der Koran zwar Strafen für außerehelichen Geschlechtsverkehr vor, nicht jedoch (oder zumindest nicht explizit) für Verge-waltigung. Zugleich gestatte er die sexuelle Versklavung ungläubiger weiblicher Kriegsgefangener.[4] In der Islamischen Republik Iran werden (bestimmte) politische Gefangene als Menschen betrachtet, »die Krieg gegen Gott führen«. Dieser Logik folgend, könnten, so Mossallanejad, weibliche politische Gefangene als Kriegsbeute angesehen werden, deren Versklavung – und ergo Vergewaltigung – im Sinne des Korans legitim wäre.

Wie dem auch immer sei. Was uns an diesen Aspekten der Islamischen Revolution interessieren sollte, ist, dass sie die gängige Formel, die sogenannten Islamisten im Iran und anderswo würden den Islam bloß benützen, in Wahrheit ginge es nicht um den Islam, sondern um andere (machtpolitische, ökonomische etc.) Zwecke, ad absurdum führen. Hätten wir es »lediglich« mit Vergewaltigung zu tun, könnten Argumente wie die folgenden vielleicht Anspruch auf Gültigkeit erheben: »Es geht hier um ein machtpolitisches Kalkül, das mit dem Islam nichts zu tun hat. Indem die Machthaber dafür sorgen, dass Informationen über die Vergewaltigungen an die Öffentlichkeit gelangen, festigen sie ihre Machtposition durch die Verbreitung von Angst und Schrecken«, oder »Die Wächter ‚missbrauchen den Islam’, um ihre Gelüste zu befriedigen.« usw.

Hier geht es aber offensichtlich um die Lösung eines kniffligen theologischen Dilemmas: Wie lässt es sich verhindern, dass Frauen als Jungfrauen sterben, ohne gegen die Gesetze der Religion zu verstoßen? Die für die Vergewaltigungen und Exekutionen Verantwortlichen waren keine – oder nicht bloß – zynische Machtpolitiker, sondern gläubige Muslime. Wären sie nichts als zynische Machtpolitiker gewesen, wäre ihnen die Überlieferung, wonach Jungfrauen nach dem Tod ins Paradies kommen, ganz gleichgültig.

*

In ihrem Dokumentarfilm »Bazar der Geschlechter« beschäftigt sich die Regisseurin Sudabeh Mortezai mit der Institution der Zeit– oder Lustehe, eine im schiitischen Islam erlaubte, rasche und unbürokratische Form der Eheschließung für die Dauer von einer halben Stunde bis zu 99 Jahren. Im Iran wird die Zeitehe vom herrschenden religiösen Establishment, mit dem erklärten Ziel, Prostitution und »westliche Dekadenz« zu bekämpfen, tatkräftig gefördert. Während das Gesetz bei Paulus[5] die Lust verbietet, und sie auf diese Weise indirekt produziert, scheint das religiöse Gesetz hier auf die direkte Produktion sexueller Lust zu zielen, indem es diese gebietet.

Allerdings musste Mortezai lange suchen, bis sie Personen fand, die bereit waren, vor der Kamera über ihre Erfahrungen als »Zeit-Eheleute« zu berichten. Wie ein Geistlicher in einer Szene des Films sagt, wird die Institution der Zeitehe von weiten Teilen der Gesellschaft – wörtlich – als anstößig empfunden und abgelehnt. In ihrem Bemühen, das Sexuelle zu legitimieren, sprich, ihm das Anstößige zu nehmen, kommt hier die Religion selbst in den Geruch des Anstößigen.

Tatsächlich zieht es ein Großteil der jungen, unverheirateten Iranerinnen und Iraner vor, auf die unbürokratische und legale Befriedigung ihrer Lust via Zeitehe zu verzichten und ihre Sexualität abseits des (religiösen) Gesetzes zu leben. Etwa im Rahmen von nicht-ehelichen Lebensgemein-schaften, im Iran »weiße Ehen« genannt, deren zunehmende Verbreitung auch in den offiziellen Medien des Landes diskutiert wird.

Warum machen sich junge Iranerinnern und Iraner aber das Leben so schwer? Warum nützen sie nicht einfach die bequeme und legale Möglichkeit, ihre Lust im Rahmen der vom Staat und von der Religion nicht bloß erlaubten, sondern geradezu verordneten Zeitehe auszuleben? Warum entscheiden sie sich stattdessen für diverse Formen vor– und außerehelicher Sexualität – und nehmen dabei auch noch das Risiko drakonischer, archaischer Strafen in Kauf? »Warum« so ein online-Kommentar im Diskussionsforum der Website der regierungsnahen iranischen Nachrichtenagentur Fars, »verbieten wir uns selbst, was uns Gott erlaubt hat?«

Der typische Zeit-Ehemann, so die Regisseurin von »Bazar der Geschlechter«, sei älter und reich, die typische Zeit–Ehefrau arm und deutlich jünger als dieser. Häufig handle es sich um Mädchen, die ursprünglich – im Rahmen der islamischen Standard-Ehe – sehr jung verheiratet und bald darauf, noch immer sehr jung, vom oft gewalttätigen Ehemann geschieden werden, um dann vor dem Nichts zu stehen. Vor dem sie der neue, reiche Zeit-Ehemann dann »retten« würde.[6]

Was genau heißt »sehr jung« verheiratet? Nach offiziellen Behördenangaben wurden allein im Zeitraum zwischen März 2010 und März 2011 (dem Jahr 1389 des iranischen Kalenders) über 42.000 Mädchen zwischen zehn und vierzehn Jahren verheiratet.[7] 1974, fünf Jahre vor der Islamischen Revolution, war das Heiratsalter für beide Geschlechter, internationalen Standards gemäß, auf achtzehn Jahren angehoben worden. Wenige Jahre nach der Revolution wurde dann das Heiratsalter für Mädchen auf neun, das für Jungen auf fünfzehn gesenkt. Um 2002, auf Initiative von Anhängerinnen des »reformislamistischen« Präsidenten Khatami, für Mädchen auf dreizehn Jahren erhöht zu werden. Nichtsdestotrotz kann aber auch noch heute, das Einverständnis des Vaters vorausgesetzt, ein »kompetenter Richter« auch Mädchen unter dreizehn Jahren die Heiratsfähigkeit attestieren. Gelegentlich auch Mädchen unter neun. »Vor allem Mädchen aus armen Familien seien von solchen frühen Zwangsverheiratungen bedroht«, sagt die iranische Rechtsanwältin und Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi, »das sei ‚eine Art Menschenhandel [...] Denn meist werden die jungen Mädchen mit wohlhabenden Männern verheiratet. Und die Eltern handeln dabei für sich hohe Brautgelder aus’«.[8]

*

In Freuds an Darwin angelehntem theoretischen Mythos über den Ursprung der Zivilisation war der Urvater der absolute Herrscher über die Urhorde, der Urform der menschlichen Gesellschaft – und nach Vertreibung aller seiner Söhne alleiniger Besitzer aller Frauen der Horde, auch seiner Töchter.

»Eines Tages taten sich die ausgetriebenen Söhne zusammen, erschlugen und verzehrten den Vater«[9],

um nun ihrerseits in die Position des Urvaters und in den Besitz und den Genuss der Frauen zu gelangen. Schuldgefühle und Reue und die Rücksicht auf das Gemeinwohl zwangen dann aber, Freud zufolge, die Brüder zu jenem Triebverzicht, den die Kultur den Menschen abverlangt. So gesehen, sei der Mord am Urvater eine

»Tat, mit welcher so vieles seinen Anfang nahm, die sozialen Organisationen, die sittlichen Einschränkungen und die Religion«[10],

mit anderen Worten: Die Zivilisation.

Die Existenz hunderttausender Kinderehen im heutigen Iran, das aus dem sozialen und dem Altersunterschied resultierende Machtgefälle sowie die (zumindest gesetzlich vorhandene) Möglichkeit auch der synchronen Polygamie – alles das erscheint uns als eine Art surreale Reproduktion jenes Urpatriarchats, als Wiederkehr der Verknüpfung von Herrschaft und Lust in der Urhorde.
Polygamie und die durch Geldmacht und den oft extremen Altersunter-schied bedingte überlegene Machtposition des Ehemannes charakterisieren freilich nicht bloß die Zeitehe, sondern häufig auch die unbefristete islamische Standard-Ehe. Auch wenn die Polygamie im Iran vorwiegend im Rahmen der Zeitehe (als serielle Polygamie), kaum mehr im Rahmen der islamischen Standard-Ehe (als synchrone) praktiziert wird.
Wie auch immer. Es sind offenbar diese »Urhorden-Phänomene«, die weite Teile der iranischen Gesellschaft veranlassen, die Institution der Zeitehe, wie es jener Geistliche im Film »Bazar der Geschlechter« ausdrückt, als »anstößig« zu empfinden und abzulehnen. So dass ein Großteil der jungen, unverheirateten Iranerinnen und Iraner es vorzieht, auf die unbürokratische und legale Befriedigung ihrer Lust via Zeitehe zu verzichten. Und ihre Sexualität abseits des religiösen Gesetzes zu leben.
Mit den Spekulationen Freuds über die Urhorde und den Urvater sind DurchschnittsiranerInnen genauso wenig vertraut wie Durchschnitts-österreicherInnen. Man muss allerdings kein Psychoanalytiker sein, um zu erkennen, dass Phänomene wie Kinderehen, das soziale, ökonomische und Bildungsgefälle und der große Altersunterschied zwischen Ehefrauen und Ehemännern den Ehemann in die Position des Vaters drängen. Und um ausgehend von dieser Erkenntnis solche Ehen als inzestartig zu empfinden. Tatsächlich begegne ich in Gesprächen mit Iranerinnen und Iranern über die Zeitehe genau jenem Inzestekel, mit dem ich auch in meiner Arbeit mit AnalysandInnen konfrontiert bin, die in einem inzestuösen Familienklima aufgewachsen sind. Offenbar gründet die Tatsache, dass ein Großteil der iranischen Gesellschaft die Institution der Zeitehe als anstößig empfindet und ablehnt in jenem Inzestekel, den der Kurzschluss zwischen Sexualität und Herrschaft in dieser – an die Urhorde und an den inzestuösen Urvater erinnernde – Institution auszulösen vermag.

*

Als sich, wenige Wochen nach dem Sieg der Islamischen Revolution, die Zeichen für die Einführung des Kopftuchzwangs verdichteten, gingen am 8. März 1979 zehntausende iranische Frauen auf die Straße, um zu protestieren – und skandierten Parolen wie: »Wir haben diese Revolution nicht gemacht, um in die Vergangenheit zurückzukehren!« Die Antwort der männlichen Anhänger der neuen islamischen Machthaber war knapp und klar: »Ya rusari – Ya tusari«: »Entweder Kopftuch – oder Schläge auf den Kopf!«, woraufhin die Frauen skandierten: »Na rusari – Na tusari – Hukumate dust-pessari!« Ins Deutsche lässt sich die Parole schwer übertragen. Sinngemäß übersetzt lautet sie etwa: »Weder Kopftuch – Noch Schläge – Es lebe die freie Liebe!« Die wörtliche Übersetzung klingt holprig – und erfrischend skandalös: »Weder Kopftuch – Noch Schläge – Her mit den Liebhabern!«

Bedenkt man, was später geschah, scheint die Parole »Wir haben die Revolution nicht gemacht, um in die Vergangenheit zurückzukehren!« genauso wie die Gegenparole »Entweder Kopftuch – Oder Schläge auf den Kopf!«, auf den erwähnten Rückfall ins Urpatriarchat hinzuweisen. Auf die von den Frauen artikulierte Angst vor dessen Rückkehr scheint die Stimme des Urpatriarchats selbst zu antworten – und die schlimmsten Befürchtungen zu bestätigen: »Entweder Kopftuch – Oder Schläge!«
 

[1] Frei übersetzt aus: Marie-Jean-Antoine-Nicolas Caritat, Marquis de Condorcet, Outlines of an historical view of the progress of the human mind, being a posthumous work of the late M. de Condorcet, Philadelphia 1796, S. 258 http://oll.libertyfund.org/titles/1669
[2] Siehe z.B.: http://news.gooya.com/politics/archives/2009/08/092322.php, http://www.amontazeri.com/farsi/Khaterat/html/1097.htm, Kave Shahrooz, With Revolutionary Rage and Rancor: A Preliminary Report on the 1988 Massacre of Iran‘s Political Prisoners, Harvard Human Rights Journal. 2007, (20 vol), S. 231 und S. 239. Jaleh Ahmadi, Political prisoners: Iran and Afghanistan. In: Suad Joseph (Hrsg.), Encyclopedia of Women and Islamic Cultures Volume II, Family, Law and Politics, Leiden-Boston 2005, S. 566-567
[3] Ezat Mossallanejad, Gender, Culture and Identity. In Haideh Moghissi (Hrsg.), Muslim Diaspora, Routledge 2006, S. 75ff
[4] »O Prophet, Wir erlauben dir deine Gattinen, denen du ihre Mitgift gabst und die Sklavinnen [...] von dem, was dir Allah als Beute gab.« Max Henning, Der Koran. Aus dem Arabischen übertragen, Stuttgart 1960, S. 406, Sure 33, Vers 50
[5] »Denn ich wüsste nichts von der Begierde, wenn das Gesetz nicht gesagt hätte: ‚Du sollst nicht begehren!‘ [...] ohne das Gesetz war die Sünde tot.« (Röm 7,7 – 8)
[6] https://www.youtube.com/watch?v=6TJr_HAe5UE
[7] http://www.tabnak.ir/fa/news/294842/ازدواج–75–کودک–زیر–10–سال–در–تهران
[8] http://iranjournal.org/politik/gestohlene-kindheit-kinderehen-im-iran
[9] Sigmund Freud, Totem und Tabu. In ders., Gesammelte Werke, Bd IX, Frankfurt am Main 1999, S. 171
[10] Ebd. S. 172

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